Ausnahmegenehmigungen für die Anwohnerparkzone Weser-Stadion

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Die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Anwohnerzone um das Weser-Stadion verlieren am Samstag, 31. Juli 2021, ihre Gültigkeit. Das Amt für Straßen und Verkehr bittet daher die nutzungsberechtigten Anwohner, ihre Ausnahmegenehmigungen zeitnah verlängern zu lassen oder neu zu beantragen.

Mit Schreiben vom April dieses Jahrs wurden alle Anwohner aufgefordert, bei Bedarf entsprechende Anträge auf Verlängerung der Zugangsberechtigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Von derzeit 2.600 ausgestellten Berechtigungen wurden aktuell allerdings lediglich 1.100 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt. Zwar werden die Zugangsberechtigungen erst mit dem ersten Heimspieltag im August benötigt, allerdings ist die Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 1.500 Anträge, auch aufgrund der Ferienzeit, knapp bemessen. Wer seine Ausnahmegenehmigung erst im August beantragt, muss daher mit entsprechenden Wartezeiten rechnen.

Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden

Das Amt für Straßen und Verkehr bietet unter folgenden Kontaktdaten die Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen an: anwohnerzone@asv.bremen.de; Fax: 0421 / 496- 6945 oder – 9587 oder – 18087 oder postalisch: Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen. Das Online-Antragsformular und weitere Informationen stehen auch unter www.asv.bremen.de. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und einer Kopie der vollständigen Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stellen. Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.

Symbolbildf: Wer rund um das Weserstadion kein Knöllchen an seinem geparkten Auto finden möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner Bildquelle: Fotolia

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