Kein Alkohol und begrenzte Besucherzahl – Freimarkt darf unter Auflagen stattfinden

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In seiner Sitzung am 8. September hat der Bremer Senat beschlossen, den Freimarkt unter erheblichen Einschränkungen stattfinden zu lassen. Dazu gehören unter anderem ein generelles Alkoholverbot sowie eine begrenzte Besucherzahl, getrennte Ein- und Ausgänge und vieles Weitere. Ob die Schausteller den Freimarkt unter diesen Voraussetzungen aber wirklich realisieren möchten, ist nicht klar.

Bisher war unklar, ob, und in welchem Umfang es einen Freimarkt in diesem Jahr geben wird. Nun hat der Bremer Senat klar gemacht: Man möchte einen Freimarkt ermöglichen, allerdings soll es strenge Auflagen geben. Für eine Durchführung gelten also die folgenden Punkte:

Kein Alkoholausschank

Alkohol soll es in diesem Jahr auf dem Freimarkt nicht geben. Weder den Ausschank noch den generellen Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken. Ob und in welchem Umfang es Taschenkontrollen geben wird, konnte der Senat zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Grund für das Verbot sei die Erfahrung, dass viele Menschen sich nach dem Alkoholkonsum nicht mehr an das Abstandsgebot halten.

Maximal 6.000 Besucher gleichzeitig

Um die Abstände zu garantieren, sollen nicht mehr als 6.000 Besucher gleichzeitig zugelassen werden. Das bedeutet, dass es separate Ein- und Ausgänge geben wird. Geplant sei außerdem ein Ticketsystem, bei dem sich die Besucher zuvor ein Ticket reservieren. Wie genau das aussehen soll ist noch nicht klar. Listen, auf denen sich die Gäste eintragen müssen, wird es jedenfalls nicht geben.

Eingezäuntes Gelände

Um die Besucherzahl kontrollieren zu können, wird das Gelände nicht frei zugänglich sein. Mit Zäunen soll der Freimarktsbereich abgetrennt werden, sodass man nur über die vorgesehenen Eingänge hineinkommt.

Teilweise Maskenpflicht

Eine generelle Maskenpflicht soll es nicht geben, allerdings sei es denkbar, dass man eine Pflicht zum Tragen einer Maske dort einrichtet, wo die Menschen keinen ausreichenden Abstand halten können. Etwa in den Warteschlagen oder vielleicht auch in den Fahrgeschäften. Wo genau es zu solch einer Pflicht kommen könnte ist aber noch nicht endgültig geklärt.

Keine Festzelte

Auch Festzelte, in denen normalerweise ausgiebig getanzt und getrunken wird, soll es in diesem Jahr nicht geben. Grund ist (wie beim Alkoholverbot) die Abstandsregel.

Verlängerung auf 4 Wochen

Der Zeitraum soll auf etwa vier Wochen verlängert werden. Ein genaues Datum steht aber noch nicht fest.

Um 22 Uhr ist Schluss

Die Öffnungszeiten sollen begrenzt werden. Angedacht ist etwa, dass der Freimarkt um 22 Uhr endet.

Zusätzlich ist, wie bei allen Veranstaltungen, natürlich ein ausführliches Hygienekonzept vonnöten.
Bei diesen Vorgaben handelt es sich um Eckpunkte des Senats. Ob die Schausteller unter diesen Voraussetzungen auch tatsächlich einen Freimarkt umsetzen möchten, ist noch nicht klar.

Die komplette Pressekonferenz vom 8. September könnt ihr euch hier ansehen:

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