Bundesverwaltungsgericht weist Anwohner-Klage gegen A281 ab

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Wie aus einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervorgeht, wurde die Anwohner-Klage vom 24. Mai 2019 für den Neubau des letzten Teilstücks des sogenannten Bremer Autobahnrings A281 abgewiesen.

Ganz konkret geht es um den zirka zwei Kilometer langen Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße. Die A281 soll künftig als durchgehende Autobahn fortgeführt und über den – bereits vorhandenen – Zubringer Arsten an die A1 im Osten angebunden werden. Mehrere Anwohner hatten Klage gegen das Vorhaben eingereicht und kritisierten unter anderem, dass durch die Planung der A281 der Verlauf des künftigen Neubaus der B6n vorweggenommen werde.

Gericht weist Klage ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klage am 2. Juli zurückgewiesen. Der Verlauf, der B6n, mit der später die A281 im Süden auf niedersächsischer Seite an die A1 (Anschlussstelle Bremen-Brinkum) angeschlossen werden soll, sei nach wie vor offen. Für die B6n sei ein eigenes Planfeststellungsverfahren vorgesehen, in dem dann geklärt werde, ob die B6n den an die A281 unmittelbar angrenzenden Flughafen umfahren soll, oder ob der Flughafen untertunnelt wird. „Es werden keine Varianten ‚verbaut‘“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das Teilstück der A281 hatte das Bundesverwaltungsgericht zuletzt vor zehn Jahren schon einmal beschäftigt. Damals hatte das Gericht die Planung für rechtswidrig erklärt und Bremen musste den Bau neu planen.

Bremens Mobilitätssenatorin Maike Schaefer freut sich über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: „Das ist eine glasklare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kommt ein jahrelanges Verfahren zu einem Ende. Die Realisierung des Autobahnringes rückt nun in greifbare Nähe. Das ist gut für die Bremer Wirtschaft und entlastet die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile im Bremer Süden vom Durchgangsverkehr.“

Handelskammer Bremen begrüßt die Entscheidung

Auch Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger zeigt sich erfreut über das getroffene Urteil: „Die Komplettierung der Ringautobahn A281 ist ein Schlüsselprojekt bremischer Wirtschaftspolitik, auf das die Wirtschaft schon viel zu lange warten musste.“ Es komme nun darauf an, den Bau schnell zu beginnen und möglichst zeitgleich mit dem Wesertunnel fertigzustellen, so Fonger. „Mit der Fertigstellung des Autobahnringes um Bremen ergeben sich auch neue Möglichkeiten, Durchgangsverkehre aus der Stadt herauszunehmen und damit Belastungen durch den Verkehr für die Bewohner insgesamt zu verringern.“

Symbolbild: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwohner-Klage gegen das letzte Teilstück des Bremer Autobahnrings A281 abgewiesen. Bildquelle: Bundesverwaltungsgericht / Michael Moser.

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1 Kommentar
  1. Krämer sagte:

    Die A27 und die Lesumbrücke ist eine politische Katastrophe. Die tägliche Staus Richtung BHV und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen für Unternehmer und Privatleute kann die Politik gerne einmal darstellen

    Antworten

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