Friseure öffnen ab dem 4. Mai – Auflagen für den Besuch beim Friseur stehen fest

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Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, sollen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, insofern sie bestimmte Auflagen einhalten. Zudem dürfen einige Leistungen, bei dem ein sehr enger Körperkontakt vonnöten ist, nicht angeboten werden.

Den Informationen der Deutschen Presseagentur zufolge, sollen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem am 22. April veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Keine Angebote mit zu engem Kundenkontakt

Angebote wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege seien, aufgrund des engen Kontaktes, vorerst nicht erlaubt. Generell solle für genügend Abstand gesorgt werden – beispielsweise indem man die Anzahl der Stühle begrenzt und weit genug auseinander stellt. Außerdem solle ein Haarewaschen verpflichtend werden, um dort mögliche Viren abzutöten. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ist von der Wirkung des neuen Standards überzeugt: „Wir sind sicher, dass der neue Arbeitsschutzstandard sichere Friseurdienstleistungen in der Pandemie garantiert“, so Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Verbands, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Kontaktdaten beim Friseur hinterlassen

Um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen ermitteln zu können, müssten Personen beim Friseur ihre Kontaktdaten hinterlassen, um informiert zu werden. „Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind“, heißt es dazu in dem Arbeitsschutzstandard. Ob der Standard ab Mai auch eingehalten wird, sollen laut Müller dann Ordnungsämter und die Berufsgenossenschaft kontrollieren.

Bild: Für die Öffnung der Friseurläden am 4. Mai stehen die Auflagen fest. Bildquelle: Jürgen Werres  / pixelio.

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