Sperrbezirk bleibt bestehen – Bremer Bienen leiden noch immer unter Amerikanischer Faulbrut

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Wie die Senatorin für Gesundheit am Mittwoch, 2. Oktober in einer Pressemeldung bekannt gab, bleibt der Sperrbezirk, der im Juni dieses Jahres wegen der Bienenkrankheit „Faulbrut“ eingerichtet wurde, weiter bestehen. Imker außerhalb des Gebiets werden dazu aufgerufen, Futterkranzproben zu nehmen und diese einzuschicken.

Im Juni dieses Jahres wurde die Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut“ in zwei Bremer Bienenbeständen festgestellt. Aus diesem Grund wurde in den Stadtteilen Östliche Vorstadt, Neustadt, Mitte, Schwachhausen, Vahr, Obervieland sowie in Haststedt und Sebaldsbrück ein Sperrbezirk ausgerufen. Der Sperrbezirk bleibt nun bis auf weiteres bestehen.

Diverse Proben entnommen

Seit Einrichtung des Sperrbezirks hat der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen (LMTVet) alle bekannten Bienenstände auf die Krankheit getestet. Insgesamt wurden 454 Proben entnommen und zur Untersuchung ins Bieneninstitut Celle gesendet. Bei einem der Bestände wurde ebenfalls die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Hier mussten alle Bienen getötet werden. Auch in einem Bestand, der schon vorher befallen gewesen war, mussten alle Bienen getötet wurden. Andere zuvor ergriffene Maßnahmen hatten keinen Erfolg erzielt.

Aufruf an alle Imker

Das LMTVet ruft nun alle Imker außerhalb des Sperrgebiets dazu auf, Futterkranzproben zu nehmen und diese untersuchen zu lassen. Eine Anleitung zur Probenentnahme gibt es auf der Internetseite des Dienstes. Außerdem steht ein Begleitschein auf der Website zum Ausdrucken zur Verfügung. Dieser muss ausgefüllt und an das LMTVet geschickt werden. Dort werden die Proben dann unentgeltlich untersucht. Die Proben können auch über die Imkervereine eingesendet werden.

Auch, wer seine Bienen bisher nicht beim LMTVet gemeldet hat oder beabsichtigt, sich Bienen zuzulegen, sollte sich dringend beim LMTVet melden. Ein Formblatt zur Anmeldung der Bienen findet sich ebenfalls auf dessen Internetseite.

Weitere Untersuchungen bis Februar 2020

Bis 2020 werden weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Erst dann wird klar, ob der Sperrbezirk verkleinert werden kann. Bis dahin dürfen Bienenstände nur mit amtlicher Genehmigung innerhalb des Sperrbezirks versetzt werden. Bienenvölker außerhalb des Bezirks dürfen nicht in diesen versetzt werden.

Mehr Informationen zur Amerikanischen Faulbrut sowie den genauen Grenzverlauf der Sperrzone gibt es hier (ganz unten auf der Seite).

 

Foto: Wer Bienen in Bremen hält, sollte diese dringen auf Amerikanische Faulbrut testen lassen. Bilquelle: Fotolia.

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