Zoll nimmt Baubranche auch in Bremen ins Visier
Gestern, am 21. März, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit durchgeführt, so auch in Bremen.
Ziel des Einsatzes war zu überprüfen, ob auf den Baustellen sozialversicherungsrechtliche Pflichten und Mindestlohn eingehalten werden, und illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug aufzudecken. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Im Bereich des Hauptzollamts Bremen waren 45 Zöllner, begleitet von zwei Mitarbeitern der Ausländerbehörde, vier Beschäftigten des Gewerbeaufsichtsamts und einer Vertreterin der Deutschen Rentenversicherung, im Einsatz.
Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Bei der Prüfung von vier Objekten, davon eine Großbaustelle im Bremer Stadtteil Woltmershausen, wurden 126 Personen erfasst. Wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes und der Urkundenfälschung wurden Strafverfahren eingeleitet.
Hinzu gesellen sich zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten. Für die zu erwartende Strafe im Strafverfahren wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalte wurde eine Sicherheitsleistung von 200 Euro einbehalten.
Zudem haben die begleitenden Beamten des Gewerbeaufsichtsamtes einem Betrieb aufgrund erheblicher Mängel die Ausübung des Gewerbes auf dem Bauvorhaben untersagt.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. So müssen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer in einem nächsten Schritt mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Bild: Im Einsatz ging es unter anderem darum, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug aufzudecken.
Bildnachweis: Hauptzollamt Bremen
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