Senat verabschiedet 30. Corona-Verordnung

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In seiner gestrigen Sitzung hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen die 30. Corona-Verordnung beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem Änderungen im Bereich der Maskenpflicht, außerdem wurde festgelegt, dass die 2G-Plus-Regel unabhängig von der Warnstufe im Bundesland Bremen bis zum 13. Februar 2022 gilt.

Mit der 30. Corona-Verordnung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Zusätzlich treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Personen ab einem Alter von 6 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen durch Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske).
  • Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
  • Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.

Bereits seit gestern gelten die von der MPK mit der Bundesregierung beschlossenen neuen Regelungen zur Isolation und Quarantäne:

  • Alle Infizierten müssen für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beendet werden.
  • Alle Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Ausnahmen gelten für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten. Außerdem gelten Ausnahmen für Personen mit Auffrischungsimpfung, für Genesene und Geimpfte in den drei Monaten nach Impfung bzw. Genesung
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