Problemimmobilien in der Robinsbalje 21 und 23: Ordnungsamt Bremen leitet Verfahren zur Treuhandverwaltung ein

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Weil die Eigentümerin der beiden Problemimmobilien in der Robinsbalje 21 und 23 – eine Immobiliengesellschaft aus München – Rechnungen nicht beglichen hat, leben die dortigen Mieter seit mehreren Wochen ohne Heizung. Da auch eine Sperre von Allgemeinstrom und Wasser zu befürchten war, hat das Ordnungsamt Bremen ein Verfahren zur Treuhandverwaltung eingeleitet.

Am Vormittag des 30. April trafen sich Vertreter des Ortsamtes, der Wohnungsaufsicht beim Ordnungsamt, des zuständigen Quartiersmanagements, der Zentralen Fachstelle Wohnen, des Amtes für Soziale Dienste, des Job Center, des Energiedienstleisters swb und des Sozialressorts, um die erforderlichen behördlichen Maßnahmen zu verabreden.

Ziel ist es, den rund 80 Bewohnern weiterhin das Wohnen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck will das  Ordnungsamt kurzfristig – und erstmalig seit der erfolgten Novellierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes – ein Verfahren zur Treuhandverwaltung einleiten.

Das bedeutet, dass jetzt ein Treuhänder an Stelle und auf Kosten des Eigentümers über die wesentlichen Fragen rund um die Immobilie – wie insbesondere die Sicherstellung der Versorgung der Wohnungen und der Beseitigung von sonstigen Missständen – entscheiden soll. Unterdessen hat die  swb AG hat zugesichert, bis Anfang Juni – also bis zur Einrichtung der Treuhandverwaltung – die Versorgung aufrechtzuerhalten.

„Die Treuhandverwaltung nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein sehr starkes und wirksames Instrument, um Wohnverhältnisse in prekären Wohnanlagen zu verbessern“, so Innensenator Ulrich Mäurer. „Wir sind insgesamt auf der Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes bereits vielen Hinweisen aus den Ortsämtern und aus anderen Behörden nachgegangen, um Schritt für Schritt Verbesserungen zu erzielen.“

Zum Wohnungsaufsichtsgesetz

Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz wurde eine Grundlage geschaffen, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder dann einzugreifen, wenn eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht. So ermöglicht das Gesetz ein präventives Einschreiten unterhalb einer Gefahrenlage und bei Anzeichen von Verwahrlosung.

Die Koordinierungsstelle für die Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes ist beim Ordnungsamt eingerichtet. Auf ihre Initiative hin werden zusammen mit weiteren Ressorts und Ämtern in bestimmten Stadtteilen verwahrloste Wohnhäuser umfassend überprüft. Bislang wurde insbesondere bei Vermüllung, Brandschutz, der Beendigung rechtswidriger Wohnverhältnisse und der Aufdeckung von Mietbetrug ein Handeln erforderlich.

 

Symbolbild oben: Seit mehreren Wochen müssen die Bewohner der Problemimobilien ohne Heizung zurecht kommen.

 Bildnachweis: AdobeStock / astrosystem

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