Nun doch Corona-Auflagen für den Weihnachtsmarkt

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Die Inzidenzwerte steigen in Bremen durch eine hohe Impfquote zwar weniger rasant an als in anderen Bundesländern, doch: „Die Pandemieentwicklung insgesamt macht weitere Auflagen für die Durchführung des Weihnachtsmarktes und des Schlachtezaubers erforderlich, Pläne dafür haben wir in den letzten Tagen erarbeitet“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Gestern erfolgte die abschließende Abstimmung zwischen dem Wirtschafts- und dem Gesundheitsressort.

Es wurden folgende Auflagen festgelegt:

  1. Maskenpflicht auf dem Marktgelände (Weihnachtsmarkt) in der Innenstadt und an der Schlachte (Schlachtezauber). Eine Änderung der Corona-Verordnung ist nicht erforderlich, die Umsetzung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes.
  2. Eine Ausgabe an den Ausschank- und Imbissbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte erfolgt nur nach einem 3G-Nachweis. Die Prüfung erfolgt an separaten Ständen, die auf dem gesamten Marktgelände stehen. Nach Prüfung erhalten die Besucherinnen und Besucher ein kostenloses Band, das am Handgelenk angebracht und ohne Beschädigung nicht entfernt werden kann. Eine Ausgabe von Getränken und Speisen sowie die Nutzung der Fahrgeschäfte ist nur nach Vorzeigen der Bänder erlaubt. Die Farbe der Bänder wechselt täglich. Für Geimpfte und Genesene (2G) ist auch die Ausgabe eines Bandes möglich, welches für die gesamte Veranstaltungsdauer gültig ist. Ein Band ist erforderlich ab einem Alter von 16 Jahren. Bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 ist eine Schulbescheinigung für den Erhalt des Bandes ausreichend.
  3. Bei einem Inzidenzwert von über 200 erfolgt die Ausgabe von Bändern nur an Geimpfte und Genesene (2G-Regelung).
  4. Entstehen in Stoßzeiten an den Ausschankbetrieben bzw. auf den Aufenthaltsflächen nicht vertretbare Menschenansammlungen, erfolgt eine Begrenzung der Becher-/Gläserausgabe bzw. eine zeitweise Schließung der Ausgabe.
  5. Die Zahl der Stände wurde bereits um ca. 10 Prozent durch eine Reduzierung der Zulassungen bzw. Platzvergabe verringert. Zusätzlich sind (sowohl auf den Flächen des Weihnachtsmarktes als auch des Schlachtezaubers) durch die Absage von zugelassenen Standbetreiberinnen und Standbetreibern weitere freie Flächen entstanden (ca. 10 Prozent). Diese Plätze werden mit dem Ziel einer weiteren Entzerrung nicht nachbesetzt.
  6. Zusätzlich bzw. verstärkt genutzt werden der Ansgarikirchhof und der Hanseatenhof. Auf diesen Plätzen wurde auch jeweils ein auf dem Marktplatz bzw. dem UnserLiebenFrauenkirchhof stark frequentierter Ausschankbetrieb umplatziert. Ziel dieser Maßnahme ist eine weitere Entzerrung auf der Veranstaltungsfläche. Auf dem Ansgarikirchhof wird mit der Lichtinstallation am Gebäude der Handwerkskammer und den Wintergärten der City-Initiative außerdem ein besonders stimmungsvolles Ambiente geschaffen.
Anzeige
Anzeige
Anzeige