(K)ein Herz für Krähen

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„Und jährlich grüßt die Abschussgier“, denken viele Tierschützer angesichts der erneuten Forderung des Bremischen Landwirtschaftsverbandes und der Bremer Landesjägerschaft zur Aufnahme der Rabenkrähe ins Jagdrecht. Der NABU sieht keinen Grund, die Vögel zum Abschuß freizugeben.

„Erst im Januar letzten Jahres wurde aufgrund wissenschaftlich erhobener Daten geklärt, dass es in den vergangenen 15 Jahren keine Zunahme der Bestände von Rabenvögeln in Bremen gegeben hat. Damit ist auch der erneuerten Forderung jegliche Grundlage entzogen“, erklärt Florian Scheiba vom NABU Bremen. Auch dem Bremer Landwirtschaftsverband waren laut Aussage des Geschäftsführers Christian Kluge zum damaligen Zeitpunkt noch keine nennenswerten Schäden bekannt. „Dass sich sowohl der Bestand als auch die Anzahl der Schäden in nur einem Jahr so massiv geändert haben soll, ist doch sehr fragwürdig und lässt diese Gründe vorgeschoben erscheinen“, so Scheiba weiter.

Krähen als Gesundheitspolizei

Eine über die aktuelle Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss weitergehende, generelle Aufnahme der Rabenkrähe ins Jagdrecht lehnt der NABU entschieden ab. „Es gibt keine wissenschaftliche und ethische Grundlage“, erläutert Scheiba die Position. „Die Rabenkrähe kann nicht verwertet werden und zudem ist der Abschuss erwiesenermaßen kein geeignetes Mittel zur Bestandsregulierung. Der Bestand wird durch natürliche Grenzen der Verfügbarkeit von Nahrung und Brutplätzen begrenzt. Abschüsse führen bei der verbliebenen Population nur zu vermehrter Bruttätigkeit“. Auch die Bestände von anderen Vögeln und Wild werden von Rabenkrähen erwiesenermaßen nicht negativ beeinflusst. „Bei der Diskussion um die Krähen scheint oft vergessen zu werden, was für einen wertvollen Dienst diese Vögel als Gesundheitspolizei bei der Beseitigung von Aas und auch als Schädlingsbekämpfer auf dem Acker leisten“, fordert Scheiba abschließend zu einem Perspektivwechsel beim Thema Krähen auf.

Bildquelle: NABU / Katy Büscher

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