Hochwasserschäden: Förderdarlehen bis zu 50.000 Euro möglich

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Das Hochwasser vom Jahreswechsel und der steigende Grundwasserpegel in Teilen Bremens stellen Eigentümer vor große Hürden: Nicht immer übernehmen Versicherungen den entstandenen Schaden an der Immobilie und auch der vom Senat beschlossene Soforthilfefonds gilt für Schäden durch Grundwasser im Keller grundsätzlich nicht. Hilfe kann in solchen Fällen ein bereits seit zehn Jahren bestehendes Kreditprogramm der Förderbank des Landes bringen.

Mit dem bereits seit 2014 existierenden Programm „Rund ums Haus, Wasser nach Plan“ vergibt die BAB Förderdarlehen von bis zu 50.000 Euro an Privatpersonen im Land Bremen. Wohnungseigentümergemeinschaften können zwischen 50.000 Euro und 750.000 Euro erhalten. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen des Programms unter anderem Kellerabdichtungen, Trockenlegungen, Schutz vor oberflächlichem Wasser und Rückstauschutzmaßnahmen gefördert und finanziert werden. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen gefördert: Dachbegrünungen, Regenwassernutzung und der Austausch von Bleileitungen.

Die Soforthilfen des Senats dagegen stehen lediglich Privathaushalten zur Verfügung, die unmittelbar durch das Hochwasser in den Bereichen Borgfeld und Timmersloh Schäden erlitten haben. Sie können bis zu 2.500 Euro etwa für den Ersatz beschädigten Hausrats oder Übernachtungskosten während der Evakuierung beantragen. In Härtefällen sind bis zu 20.000 Euro möglich. Gemeinnützige Institutionen, die durch das Hochwasser nicht versicherte Schäden erlitten haben, können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge dafür können bis zum 1. Mai 2024 an die Senatskanzlei gestellt werden; das Antragsformular steht unter www.rathaus.bremen.de/hochwasser zum Download bereit. Der Senat stellt insgesamt eine Million Euro als Soforthilfe bereit; ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht allerdings nicht.

Mit Förderlotsen zur günstigsten Variante

Die Förderung der BAB dagegen erfolgt als Kredit zu einem günstigen Zinssatz. Auch die Kreditbedingungen sind interessant: Bei Inanspruchnahme des Förderdarlehens wird kein Grundschuldeintrag vorgenommen. Sondertilgungen können ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden und das Darlehen ist altersunabhängig. Neben den Soforthilfen, die durch das Land Bremen zugesichert sind, entsteht so eine weitere Möglichkeit, Schäden an der Immobilie im gesamten Land Bremen beheben zu lassen.

Eigentümerinnen können sich an die Förderlotsen der BAB wenden, um die eigenen Bedarfe zu klären und das passgenaue Angebot zu ermitteln. Gemeinsam werden neben dem Förderdarlehen „Wasser nach Plan“ auch weitere Förderangebote betrachtet und in Erwägung gezogen um die günstigste Variante für Interessierte zusammenzustellen. Der Bremer Förderlotse berät kostenfrei und neutral zu allen im Land Bremen abrufbaren Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum. Erste Informationen, den Kontakt zu den Förderlotsen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website: www.bab-bremen.de/de/page/programm/rund-ums-haus.

Bildquelle: Jürgen Flächle / Adobe Stock

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