Finanzämter verschicken geänderte Zinsbescheide

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Ab dem 21. Februar versenden die Finanzämter Bremen und Bremerhaven geänderte Zinsbescheide. Und das ist eine gute Nachricht, denn darin werden die Bürgerinnen und Bürger informiert, dass für ihre bereits erfolgten Steuerbescheide niedrigere Zinsen erhoben werden.

So sinkt für den Verzinsungszeitraum ab 1. Januar 2019 die Verzinsung von ursprünglich sechs Prozent pro Jahr auf 1,8 Prozent. Insgesamt werden rund 90.000 Bescheide verschickt. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um Steuernachforderungen, für die nun der geringere Zinsaufschlag fällig wird. Wurden bereits Nachforderungen mit dem höheren Zinsaufschlag gezahlt, wird die Differenz von den Finanzämtern automatisch erstattet.

Ein Urteil mit Folgen

Mit der Zinsanpassung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2021 umgesetzt, das dem deutlich gefallene Zinsniveau auf dem freien Kreditmarkt Rechnung trägt. Diese niedrigen Zinsen rechtfertigen demnach nicht, dass die Zinsbeträge bei Steuernachforderungen beziehungsweise –erstattungen bei hohen sechs Prozent liegen. Nach dem Urteil haben die Finanzämter bundesweit die Zinsen für Steuererstattungen und -nachzahlungen nicht mehr festgesetzt; das wird nun nachgeholt. Davor erfolgte Bescheide mit Zinserstattungen von sechs Prozent pro Jahr werden aufgrund des Vertrauensschutzes grundsätzlich nicht abgeändert.

Bildquelle: Adobe Stock

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