Eine Solaranlage auf jedes neue Dach

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Um den steigenden Klimaschutz-Anforderungen Rechnung zu tragen, führt Bremen den Ausbau von Solardächern bei Neubauten und Bestandsgebäuden ein, bei denen die Dächer erneuert werden. Ziel des Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten und unabhängig von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen oder -abbau zu werden.

Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz. Dafür sollen für Photovoltaikanlagen geeignete Dachflächen möglichst weitgehend genutzt, aber auch Potenzialflächen auf Neubauten geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage haben die Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung beschlossen. „Es ist gut, dass wir nach einem breit angelegten Beteiligungsprozess jetzt diesen Solardachausbau bekommen. Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Maßnahmen. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage! Das Umweltressort wird hierzu weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen“, so Klimaschutzsenatorin Dr. Maike Schaefer.

Das neue Solargesetz

Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf eine allgemeine Pflicht bei Neubauten zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche sowie eine anlassbezogene Photovoltaikpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, die erst entsteht, wenn das Dach des Gebäudes grundlegend saniert und die technischen Voraussetzungen zur Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen wurden. Dabei wird es Übergangsfristen geben: 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und 1. Juli 2025 bei Neubauten. Ungeeignete Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen sind von der Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgenommen. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an. Bremen wird neben dem bereits bestehenden Klima Bau Zentrum weitere Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungs- bzw. Realisierungsmöglichkeiten einrichten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird zudem zeitnah ein Förderprogramm aufsetzen, um Härten abzufedern, die nicht durch Angebote des Bundes abgedeckt werden.

Bildquelle: Frederico Rostango / Adobe Stock

 

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