Das Leid der Hochzeitstauben

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Im Frühjahr wird wieder häufiger geheiratet und oft gehört das Auffliegenlassen von Hochzeitstauben zum „schönsten Tag im Leben“ dazu. Anbieter werben mit Taubenkörben, gefüllt mit zehn bis 30 Tieren, die neben Ballons und einem Sektempfang in den Festtag integriert werden können. Doch die bezahlen ihren kurzen Auftritt als Symbole der Liebe meist mit ihrem Leben!
 
Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Landestierschutzbeauftragte Bremen, klärt auf: „Leider bedeutet dieser kurze, vermeintlich hochromantische Moment in den allermeisten Fällen für die Tauben den sicheren Tod. Finden die Vögel nicht zurück zum Schlag, sei es mangels Kondition oder Orientierung, müssen sie in freier Wildbahn überleben. Sie sind es aber weder gewohnt, selbstständig nach Futter zu suchen, noch jedes Futter (in den Städten leider häufig Essensabfälle) aufzunehmen. Werden sie nicht leichte Beute aufgrund ihrer weißen Farbe, dann verhungern sie häufig elendig.“
 

Überlebenskünstler schaffen es ins Tierheim oder den Anschluss bei Stadttauben

Diejenigen, die Glück haben, landen in Tierheimen oder bei Taubenhilfen, wo Ehrenamtliche den Tieren helfen. Die wenigen, die irgendwie überleben und sich Stadttaubenschwärmen anschließen, erhöhen und verschärfen die Stadttaubenproblematik. Als tierschutzrelevant müssen somit folgende Aspekte angesehen werden:

  1. Die Tauben finden nicht zurück nach Hause, weil der Ort des Auffliegenlassens viel zu weit weg ist oder weil die Tiere nicht trainiert sind. Diese Tatsache wird häufig von den Anbietern in Kauf genommen, da der finanzielle Wert der Tiere gering ist.
  2. Manche Tauben sind aufgrund ihrer Statur nur unzureichend flugfähig. Diese Tiere müssen als Qualzucht eingestuft werden.
  3. Die Tauben werden häufig nicht darauf vorbereitet, in der Hand gehalten zu werden und leiden daher unter Stress und Ängsten.
  4. Während des zum Teil viel zu langen Aufenthaltes in den Körben wird den Tieren kein Futter und Wasser angeboten.
  5. Der Standort der Körbe ist häufig nicht vor Witterungseinflüssen geschützt. Dies ist vor allem bei Sonne und heißen Temperaturen problematisch.

 
Haft- oder Geldstrafe im Wert von maximal 25.000 Euro droht
Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt können abhängig von der Schwere entweder mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. „Aber unabhängig von rechtlichen Konsequenzen sollte das eigene Glück und die persönliche Vorstellung von Romantik und Liebe nicht durch einen zweifelhaften Brauch besiegelt werden, bei dem Tiere viel zu häufig qualvoll ihr Leben lassen“, sagt Wenzel.
 
Bild: Bei Hochzeiten Tauben aufsteigen zu lassen, setzt die Vögel großen Belastungen und Gefahren aus. Bildquelle: S. Okea / Fotolia

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