Bilanz nach Fristende zur Grundsteuererklärung

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Im Land Bremen haben die Eigentümerinnen und Eigentümer für rund 194.000 Grundstücke, Wohnungen und Häuser ihre Grundsteuerwerte erklärt – das entspricht einer Abgabequote von 81,6 Prozent. Der überwiegende Anteil der Erklärungen hat die Finanzämter auf digitalem Wege erreicht, nur etwa 16,2 Prozent wurden auf Papierformularen abgegeben.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die Grundsteuerreform hat ein gutes und richtiges Ziel: sie will mehr Gerechtigkeit herstellen. Grundstücke und Immobilien sollen nach ihrem aktuellen und tatsächlichen Wert besteuert werden. Das heißt, ab 2025 wird sich die zu zahlende Grundsteuer für die Eigentümerinnen und Eigentümer verändern, sie kann höher oder niedriger ausfallen. Insgesamt werden die Städte durch die Reform jedoch nicht mehr Grundsteuer einnehmen.“ Tatsächlich dürften die Abgaben für die allermeisten Grundeigentümer wohl deutlich steigen, denn die bisherige Einheitsbewertung basiert noch auf den Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar von 1935). Um möglichst viele Menschen bei der Erklärung zu unterstützen, haben die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen sechs Monaten insgesamt 74 Bürgersprechstunden angeboten. In den beiden Tagen vor Ende der Frist haben hunderte Bürgerinnen und Bürger die offene Sprechstunde im Haus des Reichs aufgesucht und ihre Grundsteuererklärung noch rechtzeitig abgegeben.

Schätzung besser vermeiden

Für wen das nicht gilt: Im März wird das Finanzamt Bremerhaven, wo die Grundsteuerreform für das ganze Land Bremen umgesetzt wird, Erinnerungsschreiben versenden. Die Angeschriebenen haben dann erneut vier Wochen Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt behält sich vor, Säumniszuschläge und Zwangsgelder zu verhängen. Außerdem können die Finanzämter die Werte der Immobilien und Grundstücke schätzen, sollte weiterhin keine Erklärung eingehen. Die Grundsteuerreform muss zum 1. Januar 2025 umgesetzt sein. Bis dahin haben die Finanzämter noch alle Hände voll zu tun: Nachdem der Grundsteuerwert des Grundeigentums berechnet und beschieden wurde, errechnet die Steuerverwaltung die Steuermesszahl. Im Laufe des Jahres 2024 müssen die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Stadtbürgerschaft in Bremen dann die neuen Hebesätze für ihre Kommune festlegen. Erst dann steht fest, wieviel jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer ab 2025 zahlen muss.

Bildquelle: Adobe Stock

 

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