Salafistischer Vorbeter soll ausgewiesen werden

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Die Innenbehörde geht beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen von Anfang Juli , bei dem zugunsten eines 47-jährigen salafistischen Predigers aus dem Islamischen Kulturzentrum am Breitenweg entschieden worden war.

Die Ausweisungsverfügung nach Tunesien und das 20-jährige Wiedereinreiseverbot gegen den Mann wurden seitens des Gerichts abgelehnt. Im Kern begründete das Verwaltungsgericht seine Ablehnung damit, dass sich die gut dokumentierten Aussagen des Predigers in der mündlichen Verhandlung noch einmal anders dargestellt hätten oder von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Dem hält Innensenator Ulrich Mäurer entgegen, dass die Kammer offenbar keine Gesamtwürdigung aller vorgelegten Dokumente vorgenommen habe. Zudem seien die Bewertungen der getätigten Äußerungen durch das Gericht ebenso wenig nachvollziehbar wie etwa die verfehlte Behauptung, das IKZ sei laut Verfassungsschutzbericht nicht verfassungsfeindlich.

Gebete mit Kriegsvokabular

Mäurer: „Aus unserer Sicht haben wir hinreichend belegt, dass sich der Betroffene in seinen Gebeten aggressiv-kämpferisch gegen die verfassungsmäßige Ordnung wendet, für Terrororganisationen wirbt, sie billigt und Gewaltanwendung unter dem Deckmantel des Islam toleriert.“ Der Vorbeter im IKZ ist zugleich seit 2004 Vorstandsmitglied in der Gemeinde. Er hält seine Predigten regelmäßig freitags vor 400 bis 600 Personen in der Moschee am Breitenweg, zudem werden sie im Internet verbreitet. Darin hatte der Mann unter anderem für Totengebete für den 2011 getöteten Top-Terroristen Osama bin Laden geworben und Fürbitten für Dschihadisten (den islamistischen Terrorismus unterstützende Anhänger) abgehalten. Mäurer: „Wenn er in seinen Gebeten davon spricht, sein Gott möge ‚die Enkel der Affen und Schweine besiegen‘, zielt er zu unserer festen Überzeugung damit eindeutig auf Juden ab, denen so in unerträglicher, nicht hinnehmbarer Weise das Menschsein abgesprochen wird“. Regelmäßig benutze er zudem in seinen Freitagspredigen Kriegsvokabular, in dem es darum gehe, „Feinde“ zu „besiegen“ und zu „zerstören“.

„Die Auslegung der Kammer der vorgetragenen Zitate ist für uns absolut nicht nachvollziehbar“, so Mäurer. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Vorbeter seine Anwesenheit im Bundesgebiet weiterhin zur Sympathiewerbung für den bewaffneten Dschihad, Terror und ähnliche Aktivitäten nutzen und dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung hierzulande auch zukünftig in erheblichen Maße gefährden wird. Diese salafistisch geprägte und verfassungsfeindliche Haltung hat nichts mit dem islamischen Glauben zu tun, den die übergroße Mehrheit der Musliminnen und Muslime lebt. Sie gefährdet das friedliche Zusammenleben der Menschen. Deswegen ist es für uns zwingend erforderlich, Antrag auf Zulassung des Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht zu stellen.“

Anzeige
Anzeige
Anzeige