Geflügel darf wieder an die frische Luft

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Nach einem halben Jahr im Stall kann seit gestern das Geflügel im Land Bremen endlich wieder raus. Der Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hebt die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel auf. Lediglich der Landkreis Cuxhaven und der Zweckverband Jade Weser warten aufgrund der in Küstennähe weiterhin nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest in Wildvogelbeständen und landwirtschaftlichen Betriebe noch ab.

Im Land Bremen sind noch in der Hemelinger Marsch sowie auf der Luneplate einige Weißwangengänse, Höckerschwäne und Nilgänse zu finden. In den übrigen Rastgebieten (Blockland, Wümmeniederung, Werderland, Niedervieland) sind die Rastvögel abgezogen. Grau- und Kanadagänse sind inzwischen heimisch und brüten bereits. Es bleibt abzuwarten, wie das Geflügelpestgeschehen sich im kommenden Herbst mit Rückkehr der Rastvögel entwickeln wird. Aufgrund der großen Mengen an Zuggänsen, die sich mit den heimischen Wildgänsen mischen, besteht dann wieder die Gefahr, dass das Virus in die Wildvogel- und Wildgeflügelpopulationen sowie in die Haustierbestände eingeschleppt wird.

Geflügel unter Beobachtung

Die lange Aufstallungsphase hat das heimische Geflügel stark belastet, sodass bei der Güterabwägung in der jetzigen Situation der Tierschutzaspekt gegenüber einem unter Umständen noch vorhandenen Restrisiko ausschlaggebend für die Aufhebung der Stallpflicht war. Alle Geflügelhalter werden gebeten, auch weiterhin Biosicherheitsmaßnahme zu beachten und insbesondere das Geflügel nicht unter freiem Himmel zu füttern. Auch sollen sie ihre Tiere im Auge behalten und den Veterinärdienst informieren, wenn Tiere plötzlich verenden.

Symbolbild: Nach einem halben Jahr im Stall standen so manchem Huhn bereits die Haare zu Berge.. Bildquelle: Uros Pretrovic / Fotolia

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