Wer die Wahl hat…

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Am Montag endete die Frist für Parteien, Wählervereinigungen und für Einzelbewerber, ihre Beteiligung an den Wahlen 2023 im Land Bremen anzuzeigen. Wie Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors mitteilt, steht damit die maximale Anzahl von Wahlvorschlägen fest.

Neben den „etablierten“ Parteien und Wählervereinigungen (CDU/CSU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, AfD, FDP und BIW) wollen folgende elf Parteien und Wählervereinigungen an der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft teilnehmen:

  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  • Grundeinkommen für Alle (GFA)
  • Volt Deutschland (Volt)
  • MERA25
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  • Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
  • DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  • Partei der Humanisten (Die Humanisten)

SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD, BIW, Die PARTEI die PIRATEN sowie eine Einzelabgeordnete sind seit der letzten Wahl in der Stadtverordnetenversammlung vertreten und müssen – wie die oben genannten „etablierten“ Parteien und Wählervereinigungen – ihre Beteiligung für diese Wahl nicht gesondert anzeigen. An der Wahl der Beiräte in der Stadt Bremen wollen sich insgesamt drei Einzelbewerber beteiligen. Seit der letzten Wahl der Beiräte ist außerdem die Wählervereinigung „Bürgerinitiative Leben im Viertel e.V.“ (LiV) dauerhaft vertreten und muss somit auch keine Beteiligungsanzeige stellen. Welche Vereinigungen für die Wahl als Parteien oder Wählervereinigungen und welche Einzelbewerber anerkannt werden, entscheidet der Landeswahlausschuss dann am Freitag, den 24. Februar, in ein er öffentlichen Sitzung.

Bildquelle: Fotolia

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