Vortrag zum Schwerbehindertenausweis

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Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für ihre Einschränkungen sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen – etwa Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze und Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen.

Sabine Wolle-Siemens vom Amt für Versorgung und Integration informiert am Dienstag, den 25. April, um 14.30 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen-Nord, Breite Str. 12 d, 28757  Bremen, zum Schwerbehindertenrecht und -ausweis. Dabei werden das Antragsverfahren, die unterschiedlichen Merkzeichen und der Nutzen eines Schwerbehindertenausweises erläutert. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist unter Telefon (0421) 6962410 oder per E-Mail unter bremen-nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de  erforderlich.

 

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