Neue Auflagen für E-Scooter

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Aktuell läuft das Lizenzierungsverfahren, um erneut zwei Anbieter von E-Scootern in Bremen zu genehmigen und die Anzahl der Roller zu erhöhen. Künftig sollen dann insgesamt 1.000 Fahrzeuge in der Kernstadt im Einsatz sein: 1.000 Stück in den Außenbezirken und 500 Roller in Bremen Nord.

Im Rahmen der Vergabe der Sondernutzungsrechte ab Mai dieses Jahres wird die Erlaubnis allerdings noch überarbeitet. Beispielsweise müssen die Nutzer dann Fotos vom abgestellten Roller machen, denn wer den Scooter einfach irgendwo stehen lässt, wird unter Umständen bestraft. Und die Verleiher müssen schneller auf Beschwerden reagieren. „Wir müssen weiter daran arbeiten, dass die E-Scooter nicht andere Nutzer des Straßenraums gefährden oder behindern. Fußwege zum Beispiel müssen barrierefrei benutzbar sein“, so Senatorin Schaefer. „Wir haben die Hausarbeiten im Bereich des Umweltschutzes schon sehr gut gemacht, da die Scooter nicht in Parks oder der Nähe von Gewässern oder Brücken abgestellt werden können. Auch dürfen nicht mehr als vier Roller an einer Stelle geparkt werden. Wir brauchen aber auch verpflichtende Parkflächen für die Scooter, besonders in engen Wohnstraßen, um Unfälle oder Behinderungen zu vermeiden.“

Genau hinsehen

Schaefer kündigte zudem an, dass ihr Ressort noch weitere Möglichkeiten prüfen will, die Scooter möglichst mobilitätsgerecht in den Verkehrsmix einzubringen. „Wir wollen in Zukunft die Carsharing-Stationen und Mobilpünktchen auch für E-Scooter ausstatten, um das Park- und Nutzerverhalten besser steuern zu können“, so Schaefer weiter. „Mir ist es wichtig, genau hinzuschauen, wo es mit den Scootern Probleme im Straßenraum gibt und wie wir dagegen ansteuern können.“

Bildquelle: Adobe Stock

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