Grundsteuererklärung: Die Frist läuft ab

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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist am 31. Januar im Land Bremen offziell abgelaufen. Rund 90 Prozent aller Erklärungen haben die Finanzämter erreicht, das sind 212.412 Erklärungen von erwarteten 237.218. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch keine Erklärung abgegeben haben, erhalten nun ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, die Erklärung innerhalb von vier Wochen nachzureichen – sonst drohen Zuschläge, Schätzungen oder gar Zwangsgelder.

Die Grundsteuerwerterklärung kann weiterhin digital über Mein ELSTER abgegeben werden. Privaten Eigentümerinnen und Eigentümern steht für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke zusätzlich der vereinfachte Online-Service www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de zur Verfügung. Hierfür ist kein ELSTER-Zugang nötig. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, können die Papier-Formulare bei den Finanzämtern abgeholt werden. Hilfestellungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen für ELSTER, Antworten auf häufige Fragen sowie Formulare finden Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Internetseite des Finanzressorts www.grundsteuer.bremen.de. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: „Bremen hat schon jetzt eine der besten Abgabequoten bundesweit, trotzdem fehlen uns noch etwa zehn Prozent der Erklärungen. Die aktuell verschickten Erinnerungsschreiben fordern diese Eigentümerinnen und Eigentümer letztmalig auf, ihrer Pflicht zur Erklärung nachzukommen.“ Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, behält sich das Finanzamt vor, Verspätungszuschläge zu erheben oder die Werte der Grundstücke zu schätzen. Daneben besteht die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen. Damit alle Erklärungen so schnell wie möglich bearbeitet werden können, bittet das Finanzamt darum, zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand und Einsprüchen möglichst abzusehen.

Bildquelle: Adobe Stock

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