Artenschutz dank Zoll

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Heute ist Tag des Artenschutzes: Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben 
bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die 
Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte
daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. 34 Prozent 
aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll so
insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr, davon 
über 9.000 Exemplare durch das Hauptzollamt Bremen.

Korallenstücke und Walfleischsalami

Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen 
Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. 
Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im 
Postverkehr oder auf anderen Transportwegen unterwegs waren. Die meisten Verstöße werden von 
Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten 
aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie 
tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten 
blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.

Aber auch der gewerbliche Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich international 
zu einem lukrativen Geschäft entwickelt."In vielen Fällen handelt es sich bei den durch meine 
Kolleginnen und Kollegen sichergestellten Tieren und Pflanzen tatsächlich um Mitbringsel 
von Urlaubsreisen, die unbedacht mitgenommen wurden - am Strand aufgelesene Korallenstücke 
etwa. Aber auch Salami aus Walfleisch ist ab und zu bei Kreuzfahrern im Reisegepäck zu 
finden", weiß Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen zu berichten. "Bei allen Tieren
und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, umfasst der Schutz ausdrücklich auch bereits 
tote Exemplare und Waren daraus. Gibt es nämlich keinen Markt, gibt es auch keinen Grund, die 
lebenden Tiere und Pflanzen unkontrolliert der Natur zu entreißen", erläutert Tödter weiter 
und rät Reisenden: "Im Zweifelsfall lassen Sie Tiere und Pflanzen und Waren daraus in ihrem 
Urlaubsland. Sammeln Sie lieber Eindrücke anstatt Andenken."

50 Jahre CITES

Am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner  Artenschutzübereinkommen 
das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung 
auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) 
genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen,
dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und 
Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre 
werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die 
Anhänge des  Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten 
verhandelt.

Bild: Typisches Reisemitbringsel aus Schlangenleder Bilquelle: Zoll

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