Achtung Wucher: Polizei warnt vor überteuerten Handwerkerarbeiten

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Immer wieder offerieren reisende Handwerker Leistungen wissentlich zu einem unverhältnismäßig hohen Preis. Bei den spontan angebotenen Handwerkerleistungen rund um Haus und Hof handelt es sich häufig um Dach- und Pflasterarbeiten, Reinigungsarbeiten oder Grünholzbeschneidung. Die unmittelbar begonnenen Dienstleitungen dienen hallerdings oft als Täuschung und werden nicht beendet oder nur unbefriedigend ausgeführt.

Die Bezahlung wird dann trotzdem vehement gefordert oder das Geld muss bereits im Vorfeld entrichtet werden. So auch in einem Fall aus der vergangenen Woche: Ersten Erkenntnissen zufolge werkelte am Freitag ein 88-Jähriger im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde im Garten seines Einfamilienhauses am Wikinger Weg, als er von Mitarbeitern einer derzeit unbekannten Firma angesprochen wurde. Sie boten dem Senior spontan verschiedene Leistungen am Haus und im Garten an. Man einigte sich und im Verlauf der folgenden Tage führte die Firma Arbeiten, wie den Neuanstrich der Fassade und Grünholzbeschnitt, aus. Das Ergebnis: mangelhaft und teuer. Zudem wurden Zahlungen für Dienstleistungen verlangt, die noch nicht erbracht worden sind. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Wucher. Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 0471/ 953-4444 entgegengenommen.

Die Polizei Bremerhaven warnt an dieser Stelle ausdrücklich vor spontanen Haustürgeschäften und gibt folgende Tipps:

Nutzen Sie stets eine Türsprechanlage oder öffnen sie die Haustür nur mit einer Türsperre.
Erteilen Sie keine spontanen Aufträge für Reinigungs- oder Gartenarbeiten an sogenannte Drückerkolonnen. Lassen Sie sich zunächst eine Visitenkarte oder ein 
Faltblatt mit Angaben zum Firmennamen, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben. Diese Angaben können dann in Ruhe von Ihnen geprüft werden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Vergleichsangebote von ortsansässigen Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.
Sollten Sie unsicher sein, ziehen Sie einen Nachbarn oder Angehörigen hinzu und bitten um Unterstützung.
Vergessen Sie nicht: Schwarzarbeit ist strafbar - für alle Beteiligten!
Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen 
werden.
Sinnvoll ist daher eine schriftliche Vereinbarung, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer Rechnung überwiesen 
wird.

Bei verdächtigen Personen oder Angeboten notieren Sie sich das Kennzeichen der Fahrzeuge und informieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110.

Quelle des Symbolbilds: Adobe Stock

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