Abschiebung von Bremer Islamisten verhindert – Senator Mäurer kritisiert Entscheidung

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Der seit März in Abschiebehaft sitzende Oussama B. wurde gestern Abend, 16. November, freigelassen. Drei Tage zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung des 37-Jährigen untersagt. Mäurer spricht von „zwei fatalen Entscheidungen“.
 
Die Innenbehörde plante den gebürtigen Algerier am heutigen Freitag in sein Heimatland abzuschieben. Oussama B. wurde bereits in Frankreich verurteilt nachdem er mit einer Verübung eines terroristischen Anschlags drohte. Auch in Bremen wurde er straffällig: Er war Anführer einer radikal-islamischen Gruppe und befürwortete den Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin. Zudem bekannte er sich zu dem sogenannten Islamischen Staat und drohte Gläubigen in einer Bremer Moschee mit dem Tode.
 

Abschiebung nach Algerien schwierig

„Wenn das Schule macht, wird die Bundesrepublik zum sicheren Hafen für ‚gefährliche Personen‘“, äußerte sich Ulrich Mäurer besorgt. Er sieht die Länder mit dieser Art Problematik alleine gelassen. Mit Algerien gäbe es kein dezidiertes Rücknahmeabkommen, was die Abschiebung in das afrikanische Land erschwerte. Aus diesem Grund entschied sich das Bundesverfassungsgericht gegen eine Abschiebung in das Land. Zuvor forderte das Gericht umfangreiche Zusicherungen seitens Algerien ein, dass Ousamma B. keine unmenschliche Behandlung in seinem Heimatland droht. Diese Zusicherung erfolgte, jedoch wertete das Bundesverwaltungsgericht diese als nicht ausreichend.
 
Das Migrationsamt legte heute Rechtsmittel gegen die Freilassung des Mannes aus dem radikal-islamischen Spektrums ein. Die Freilassung ist zwar mit einer engmaschigen Meldeauflage verbunden und gleichzeitigen starken räumlichen Beschränkungen, dennoch sieht das Amt eine Gefahr von dem Algerier ausgehen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Islamisten stehe noch aus, eine zukünftige Abschiebung ist daher noch möglich. Dafür will Mäurer auch jede Möglichkeit nutzen: „Wir halten ganz klar weiter an dem Ziel fest, den Mann nach Algerien abzuschieben.“
 
Beispielfoto: Ousamma B. bekannte sich zu der Terrorgruppe sogenannter „Islamischer Staat“ und gehört dem radikal-islamischen Spektrum an.

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