Artenschutz dank Zoll

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Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen
Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen. Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei.

Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im  Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden. Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.

Eindrücke statt Andenken

Anläßlich des gestrigen Internationalen Tags der biologischen Vielfalt ruft das Hauptzollamt Bremen daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zertörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. „Dazu kann jeder einen Beitrag leisten. Bleiben Sie kritisch, wenn Ihnen im Urlaub Waren aus Tieren oder Pflanzen angeboten werden. Es könnte sich um geschützte Arten handeln“, rät Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Im Zweifelsfall verzichten Sie einfach auf einen Kauf. So gibt es beim Zoll keine unliebsame Überraschung. Sammeln Sie im Urlaub lieber Eindrücke statt Andenken und schützen sogefährdete Arten“, rät Tödter.

Bild: Das Fell eines vom Aussterben bedrohten Braunbären hat der Zoll beschlagnahmt Bildquelle: Zoll

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