Landesmindestlohn steigt ab Dezember auf € 12,29

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Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat gestern beschlossen, den Landesmindestlohn ab Dezember 2022 auf 12,29 Euro je Stunde zu erhöhen. Grundlage der Erhöhung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Somit ist der Landesmindestlohn fortan an die Entwicklung des TV-L gekoppelt und wird entsprechend weiterentwickelt. Durch die Koppelung entfällt zukünftig die Arbeit der Landesmindestlohnkommission. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Mit der Anhebung des Landesmindestlohns auf 12,29 Euro setzt der Senat in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiges Signal für eine bessere Entlohnung. Durch die Kopplung an den Tarifvertrag der Länder werden Beschäftigte zukünftig ohne große Verzögerungen mehr Geld in der Tasche haben, da langwierige Debatten um Anhebungen und Höhe sich erübrigen. Es bleibt eine wichtige Aufgabe des Bremer Senats, sich dafür einzusetzen, dass Beschäftigte von ihrer Vollzeittätigkeit leben können, ohne im Arbeitsleben oder im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein. Mein Ziel ist es weiterhin, den Mindestlohn auch rentenfest zu machen.“

Keine Lohnuntergrenze

Bremen hat sich maßgeblich für die Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns und dessen Fortentwicklung im Interesse der Beschäftigten eingesetzt. „Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, damit die Menschen spürbar mehr Geld in der Tasche haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Als Vorsitzland der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und –minister der Länder (ASMK) haben wir bereits im Dezember 2021 eine deutliche Erhöhung des Bundesmindestlohns gefordert,“ kommentiert Arbeitssenatorin Kristina Vogt die geplante Erhöhung des Bundesmindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022. Um Erwerbsarmut zu vermeiden und einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, hätte der Bundesmindestlohn nach Erkenntnissen der Bundesmindestlohnkommission bereits im Jahr 2020 bei 12,07 Euro pro Stunde liegen müssen.

Bereits seit April 2021 gilt im Land Bremen ein Landesmindestlohn von zwölf Euro. Im Gegensatz zum Bundesmindestlohn stellt der Landesmindestlohn aber keine generelle Lohnuntergrenze dar. Er gilt etwa für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen bekommen, erhalten den Landesmindestlohn.

Bildquelle: Adobe Stock

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