Zwei „neue“ Übergangswohnheime für Geflüchtete in Bremen

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Heute, am 4. Februar, hat der Senat den Planungen der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration zugestimmt, für die Unterbringung von Geflüchteten in zwei Bremer Bestandsgebäuden zwei weitere Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten. Zudem sollen die Mietverträge für sieben bestehende Gemeinschaftsunterkünfte verlängert werden.

„Derzeit leben rund 800 Menschen in den Einrichtungen der Erstaufnahme, die eigentlich in eine eigene Wohnung umziehen könnten oder in ein Übergangswohnheim“, so Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Hinzukämen fast 200 junge Menschen, die aus den Einrichtungen der Jugendhilfe ausziehen und mit ambulanter Betreuung eigenständig leben könnten.

Die neuen Einrichtungen

Neu hinzukommen sollen zwei Einrichtungen am Breitenweg im Bereich Mitte und am Kirchweg in der Neustadt: Ab Mitte des Jahres sollen am Kirchweg unter anderem Menschen betreut werden, die wegen eines Schlaganfalls, stark eingeschränkter Mobilität, Dialyse-Behandlung oder Erblindung auf Unterstützung angewiesen sind. Dafür sollen im Altbau eines ehemaligen Seniorenheims der Inneren Mission insgesamt 155 Plätze eingerichtet werden, darunter auch Plätze für pflegende Angehörige. In den notwendigen Umbau der Einrichtung investiert das Sozialressort 1,7 Millionen Euro.

Am Breitenweg soll hingegen ein vierstöckiges ehemaliges Bürogebäude innerhalb eines Jahres zu einem Übergangswohnheim mit 64 Plätzen umgebaut werden. Um Kosten gering zu halten, soll die Betreuung gemeinsam mit einem nahegelegenen Wohnheim organisiert werden.

Mietvertragsverlängerung für städtische Übergangswohnheime

Verlängert werden sollen die Mietverträge für städtische Übergangswohnheime in der Birkenstraße, Am Wall, am Vegesacker Bahnhofsplatz, an der Gröpelinger Heerstraße, in der Grünenstraße und an der Tegeler Plate – für eine Laufzeit zwischen zwei und 10 Jahren. Außerdem sollen die Container an der Erstaufnahme in Vegesack (90 Plätze) bis Ende 2027 angemietet werden.

Durch die Vertragsverlängerungen und die Einrichtung der zwei neuen Gemeinschaftsunterkünfte werden laut Sozialbehörde rund 900 Plätze gesichert – davon 90 für das Land Bremen und 800 für die Stadtgemeinde. 219 Plätze entstehen neu. Die Gesamtkosten für die Anmietungen ab 2025 bis ins Jahr 2038 belaufen sich auf rund 37 Millionen Euro.

Der Senat hat den Planungen heute zugestimmt. Damit können sie an die Deputation für Soziales, Jugend und Integration weitergeleitet und anschließend – zur abschließenden Befassung – dem Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt werden, der einen Vorgriff auf zukünftige Haushalte grundsätzlich billigen muss.

Bewohner von Übergangswohnheimen werden zu Kosten der Unterbringung herangezogen

Neben den geplanten Ausgaben hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration dem Senat auch die Einnahmen aus der Überlassung von Plätzen in den Einrichtungen der Erstaufnahme und den städtischen Übergangswohnheimen dargelegt.

So werden ihr zufolge die Bewohner zu den Kosten der Unterbringung mit derzeit 365,65 Euro pro Person und Monat herangezogen, sobald sie über eigenes Einkommen verfügen oder aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das Bürgergeld wechseln, bei dem der Bund rund 70 Prozent der Unterkunftskosten trägt.

Im Jahr 2024 seien so in den kommunalen Wohnheimen Einnahmen von rund 9,3 Millionen Euro erzielt worden. Durch Bewohner in Landesaufnahmestellen würden Einnahmen in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro erwartet werden.

Hintergrundinformationen

Laut Sozialressort gibt es derzeit in den acht Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Bremen rund 3.400 Plätze, davon bis zu 2.000 in Leichtbauhallen in der Überseestadt und am Klinikum Mitte.

Zudem unterhalte die Stadt aktuell 39 Übergangsheime mit rund 4.200 belegbaren Plätzen. 38 Prozent der Plätze befinden sich in städtischem Eigentum, alle übrigen sind – meist mit längerfristigen Mietverträgen – in 26 Immobilien angemietet.

Bewohner von Übergangswohnheimen versorgen dem Ressort zufolge selber, seien über Kita und Schule in den Stadtteil eingebunden. Dagegen würden die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zentral verköstigt. Dementsprechend würden die Kosten für die Unterbringung im Übergangswohnheim pro Person im Durchschnitt fast 40 Prozent niedriger liegen (20,80 Euro zu 12,60 Euro).

Im Jahr 2024 habe Bremen 4.101 Menschen aufgenommen: 1.904 Asylsuchende, 1.811 Geflüchtete aus der Ukraine und 386 unerlaubt eingereiste Ausländer auf der Grundlage humanitären Bleiberechts.

 

 

Symbolbild: In Bremen wird der Wohnraum knapp. Deshalb sollen zwei weitere Bestandsgebäude für geflüchtete Menschen hergerichtet werden.

Foto: Adobe Stock / nikitamaykov

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert