Zusätzliche Spielräume in der Stadt – Sozialressort stellt 75.000 Euro zur Verfügung

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Innerhalb Bremens sollen mehr Spielräume für Kinder geschaffen werden. Zur Umsetzung stellt das Sozialressort mit dem Projekt „SpielRäume schaffen“ kleinen und auch privaten Initiativen 75.000 Euro zur Verfügung. Das Deutsche Kinderhilfswerk steuert weitere 10.000 Euro bei.

Das gemeinsame Projekt „SpielRäume schaffen“ richtet sich an kleine und kleinste private Initiativen. Auch Straßen- und Hausgemeinschaften, Familien, Elterngruppen oder Einzelpersonen können eine Förderung zur Errichtung öffentlicher Spielräume beantragen. Insgesamt stehen 85.000 Euro für die Umsetzung der Projekte zur Verfügung. Pro Projekt kann eine Fördersumme von maximal 5.000 Euro bewilligt werden. „Mit dem Projekt ‚Spielräume schaffen‘ wollen wir öffentlich zugängliche Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche schaffen und bestehende Flächen aufwerten“, erklärt Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Besonders wichtig ist uns dabei die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung und Ausführung der Projekte.“

Kaum freie Flächen für Kinder

„Es ist kein Wunder, dass die Klagen darüber, dass sich unsere Kinder im Alltag nicht mehr ausreichend bewegen, immer mehr zunehmen. Sind sie doch vielfach die Opfer von Wohnraumverdichtung, auf das Auto zugeschnittenen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen.“, so Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Ganz wichtig ist, dass neben Kindergärten und Schulen sowie dem häuslichen Umfeld die Kinder und Jugendlichen selbst bei der Planung und Ausführung von Projekten zur Bewegungsförderung einbezogen und beteiligt werden.“

Auch zeitlich Begrenzte Aktionen werden gefördert

Die Gemeinschaftsaktion wurde bereits 1998 ins Leben gerufenen und hat seitdem viele Projekte ermöglicht, vor allem auf Schulhöfen und im Außenbereich von Kindergärten, in Kleingartengebieten, im Straßenraum, in Grünanlagen und auf Sportplätzen. Diese Projekte sollen möglichst im unmittelbaren Wohnumfeld der Kinder liegen. Gefördert werden auch temporäre Spielaktionen und mobile Spielgeräte, wenn sie vor Ort aufbewahrt und den Spielenden regelmäßig öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Eine Förderung kann drei Jahre in Folge beantragt werden. Alle Antragstellenden verpflichten sich, den Spielraum nach dem zuletzt gestellten Antrag fünf Jahre offen zu halten.

Mehr Infos zum Projekt gibt es HIER.

Symbolbild: Mit insgesamt 85.000 Euro sollen Projekte gefördert werden, mit denen der öffentliche Raum für Kinder gefördert wird. Bildquelle: Fotolia.

 

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