Zur Europa- und Bürgerschaftswahl: Wahlhelfer gesucht

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Am 26. Mai 2019 finden in der Hansestadt die Europa-, Bürgerschafts- und Beiratswahlen statt. Hierfür sucht der Senat noch freiwillige Wahlhelfer. Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, muss jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen.
 
Sie sind für den Ablauf der kommenden Wahlen unabdingbar, die freiwilligen Wahlhelfer. Insgesamt werden in der Hansestadt 3.800 Menschen benötigt, um einen reibungslosen Wahlablauf zu gewähren. Um sich für die Tätigkeit eines freiwilligen Wahlhelfers zu bewerben, müssen die Interessierten selbst wahlberechtigt sein. Da am 26. Mai gleich zwei Wahlen stattfinden, die Bürgerschaftswahl und die Europawahl, müssen gleich mehrere Aufgabenbereiche abgedeckt werden.
 
Für den Einsatz im Wahllokal als Urnenwahlvorstand müssen die Helfer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Als Helfer bei der Briefwahl zur Europawahl können sich auch Nicht-Bremer bewerben, die deutsche Staatsbürgerschaft und das Mindestalter von 18 Jahren müssen dennoch gegeben sein. Als Stimmauszähler für die Bürgerschaftswahl muss die deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden und das Mindestalter von 16 Jahren erreicht worden sein.
 
Vorkenntnisse für die Arbeit sind nicht notwendig, es werden Schulungen angeboten und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig können auch Einsatzwünsche abgegeben werden, diese werden soweit wie möglich berücksichtigt. Für den Einsatz als Wahlhelferin und Wahlhelfer erhalten die Mitglieder aller Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich dabei nach Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit – am Feiertag (30. Mai 2019) werden bis zu 120 Euro ausgezahlt. Interessierte können sich beim Statistischen Landesamt Bremen melden, entweder unter der Telefonnummer (0421) 361 888 98 oder per
E-Mail an wahlhelfer@statistik.bremen.de.
 

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