Zugeschäumte Nistplätze in Bremerhaven waren leer – Bund-Mitarbeiterin entschuldigt sich für vorschnelles Urteil

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Nachdem ein Bauarbeiter in Bremerhaven mehrere Vogelnistlöcher in einer Hausfassade mit Bauschaum aufgefüllt hatte, sind diese nun wieder freigelegt worden. Und, anders als zuvor angenommen, waren die Nistplätze leer. Die Mitarbeiterin vom „BUND Bremen“ ärgerte sich rückblickend über ihr eigenes zu schnelles Urteil.

Die Nachricht über die zugeschäumten Nistplätze in Bremerhaven erhitzten die Gemüter. Eine Bremerhavenerin hatte beobachtet, wie Bauarbeiter bei den Arbeiten an einer Hausfassade zwei Nistplätze mit Bauschaum auffüllten. Hinterher sah man dann die scheinbar verzweifelten Vogeleltern, immer wieder zum Bauschaum fliegen. Deshalb vermutete sie, dass sich noch immer Vogelküken in den Nestern befänden und verständigte daraufhin den Naturschutzbund und die Polizei.

Löcher wieder geöffnet

Am Donnerstag, 28. Mai, öffnete Siecke Martin, vom BUND Bremen die Löcher gemeinsam mit dem zuständigen Bauleiter und der verantwortlichen Malerfirma. In einem Interview mit dem Sender „buten un binnen“ erklärte sie, dass sich in den Löchern keine Vogelküken befanden. In einem der Nester befand sich allerdings Nistmaterial. Dieses Nest hätte also nicht ohne weiteres verschlossen werden dürfen.

Baufirma zeigt sich einsichtig

Gegenüber dem Sender äußerte die BUND-Mitarbeiterin ihren Ärger, sich vorschnell ein Urteil gebildet zu haben. Die Löcher seien am 25. Mai zugemacht worden, am 26. Mai war sie vor Ort und hatte sich in einem Interview bereits dazu geäußert, dass die Vogelkinder darin wahrscheinlich verhungert oder erstickt seien. Die Bauarbeiter hätten sich sehr einsichtig gezeigt, als man sie mit der Lage konfrontiert habe. Laut Martin hätten die Bauarbeiter selbst darum gebeten, die Löcher erneut zu öffnen, da sie befürchteten, es würde ihnen sonst keiner glauben, dass die Löcher tatsächlich leer waren. Ein Blaumeisennest am Haus hätten die Bauarbeiter sogar geschützt. Außerdem erkundigten sie sich bei der BUND-Mitarbeiterin nach entsprechenden Schulungen, um ihre Mitarbeiter noch besser über den Umgang mit Vogelnistplätzen in Hauswänden informieren zu können.

Vorfall hat auch etwas Gutes

Wer einen Nistplatz von Vögeln oder Fledermäusen wegen einer Sanierung entfernen oder verschließen möchte, braucht dafür eine Genehmigung von der Bremer Umweltbehörde. Ansonsten können Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Gegen die Bauarbeiter liege laut „buten un binnen“ zwar eine Anzeige vor, die Naturschutzbehörde werde aber kein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, da kein Schade vorliegt. Die Mitarbeiterin des BUND Bremen hofft darauf, dass dieser Fall für mehr Aufmerksamkeit und Achtsamkeit in Bezug auf Gebäudenistplätze sorgt. Denn nicht alle Nistplätze seien so gut sichtbar, wie in diesem Fall.

Bild: Aufatmen in Bremerhaven – Die zugeschäumten Vogelnester waren leer. Bildquelle: NonstopNews.

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