Zoll stellt unversteuerten Tabak sicher – Bußgeld für 26-jährigen

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In den frühen Morgenstunden des 18. Januars stellte eine Zollstreife in der Bremenhavener Innenstadt vier Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Der Tabak wurde in einem Fahrzeug eines 26-jährigen Mannes gefunden. Der Mann kam dabei um ein Steuerstrafverfahren herum und musste nur ein Bußgeld zahlen.
 
Vergangenen Donnerstag führte eine Zollstreife in Bremerhaven eine routinemäßige Fahrzeugkontrolle in der Innenstadt durch. Dabei hielten sie ein Fahrzeug an, in welchem zwei 26-jährige Bremerhavener unterwegs waren. Auf Nachfrage verneinten sie die Mitfuhr von Tabakwaren. Als die Zöllner jedoch den Kofferraum des Autos untersuchten, fielen ihnen vier Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak in die Hände. Daraufhin gab einer der Männer zu, den Tabak zuvor in einer Shisha-Bar gekauft zu haben.
 

90 Euro Bußgeld statt Strafverfahren

Aufgrund der relativ kleinen Menge von vier Kilogramm kam der 26-jährige mit einem Bußgeld davon. Die Steuer für den Tabak beträgt rund 90 Euro, diesen Wert musste er in gleicher Höhe als Zuschlag bezahlen. Ein Steuerstrafverfahren wurde nicht eingeleitet. Die Tabakwaren musste er dennoch abgeben, da unversteuerte Tabakwaren in der Bundesrepublik nicht verkehrsfähig sind.
 

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