Zigaretten- und Parkscheinautomaten wurden in Burglesum und der Neustadt in die Luft gejagt

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Bislang noch unbekannte Personen sprengten in den vergangenen zwei Nächten in Burglesum zwei Zigaretten- und in der Neustadt einen Parkscheinautomaten. Im letzteren Fall schoss durch die unkontrollierbare Detonation ein Teil des Apparates durch das Schaufenster eines Blumenladens. Auf die Mithilfe von Zeugen ist die Polizei angewiesen, um diese Fälle aufzuklären. Zusätzlich erteilt sie eine nachdrückliche Warnung.
 
In der Nacht zum gestrigen Dienstag, 27. Dezember, wurde zunächst im Zeitraum von 2 bis 4 Uhr versucht, in der Grönlandstraße im Stadtteil Burglesum einen Zigarettenautomaten aufzusprengen. Die Täter hinterließen einen Sachschaden, konnten aber nichts erbeuten. Wenig später schlugen Unbekannte in örtlicher Nähe erneut zu und führten in der Alwin-Lonke-Straße die Explosion eines weiteren Zigarettenautomaten herbei.
 

Zum Diebesgut gehörten Tabakwaren und Geld

Die Diebe entwendeten diverse Tabakwaren sowie Geld und flüchteten. Mögliche Zusammenhänge der Taten werden geprüft. Vergangene Nacht, aber schon heute (28. Dezember) sprengten Unbekannte gegen 1.30 Uhr einen Parkscheinautomaten in der Kornstraße in der Neustadt. Durch die Detonation sprang das Bedienfeld heraus und durchschlug das Schaufenster eines gegenüberliegenden Blumenladens. Auch hier konnten die Täter keine Beute machen.
 

Polizei ruft zum Verzicht illegaler Böller auf

Die Kriminalpolizei ermittelt in allen Fällen wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter (0421) 326-3888 entgegen. Wenn jemand übrigens erfährt, dass ein Automat aufgesprengt werden soll, ist er gesetzlich verpflichtet, dieses anzuzeigen, wenn die Tat noch zu verhindern ist, worauf die Polizei hinweist.

Darüber hinaus warnt die Polizei eindringlich: Wer illegale Böller verwendet oder sie selber herstellt, bringt sich und andere in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Knalltraumen, Verbrennungen, zerfetzte oder abgerissene Körperteile und andere schwere Verletzungen bis hin zum Tod – das können die Folgen von unsachgemäßem Gebrauch von illegalen, selbstgebastelten Böllern sein.
 
Symbolbild: Fotolia