Zensus 2022: Start der Haupterhebung

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Am Sonntag war der Stichtag des Zensus 2022, seit Montag sind bundesweit tausende ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte unterwegs, um Bürgerinnen und Bürger zu interviewen. Seit der letzten Bestandsaufnahme sind immerhin schon 11 Jahre vergangen.

Für viele Entscheidungen des Bundes, der Länder und Gemeinden sind genaue Bevölkerungszahlen oder Daten zum Wohnungswesen unerlässlich. Vorrangig werden Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern genutzt – ergänzt durch eine stichprobenbasierte Haushaltebefragung, eine Befragung an sogenannten Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) und eine Gebäude- und Wohnungszählung. Da ein so umfassendes Projekt viele Menschen betrifft, möchte das Statistische Landesamt Bremen die Bürgerinnen und Bürger in Bremen über die Abläufe aufklären: Wenn eine Person im Rahmen der Personenerhebung oder der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften befragt werden soll, werden sich die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten immer einige Tage vorher schriftlich ankündigen. Dazu wird eine Terminankündigungskarte in den Briefkasten geworfen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich ausweisen, sie haben eine entsprechende Legitimation mit einem amtlichen Siegel erhalten, welche zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Die eigentliche Befragung kann direkt an der Tür stattfinden: Bürgerinnen und Bürger sind nicht verpflichtet, die Erhebungsbeauftragten in Haus oder Wohnung zu lassen. Keinesfalls werden Erhebungsbeauftragte nach Einkommen, Vermögen, Passwörtern oder ähnlichem fragen. Sämtliche Fragen des Zensus 2022 sind bereits jetzt online unter www.zensus2022.de abrufbar.

Haushaltsstichprobe und Gebäude- und Wohnungszählung

Neben der Befragung von Personen im Rahmen der Haushaltsstichprobe gibt es eine Gebäude- und Wohnungszählung. Dafür haben sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in der vergangenen Woche einen Brief erhalten. Mit den dort vermerkten Zugangsdaten ist eine unkomplizierte Onlinemeldung möglich. Eine persönliche Befragung durch Erhebungsbeauftragte findet im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung somit nicht statt. Falls dennoch eine persönliche Beratung notwendig sein sollte, können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger bei einem Termin im Bürgerinnen- und Bürgerbüro des Zensus im Statistischen Landesamt beraten lassen und die Angaben auch direkt vor Ort tätigen. Die Terminvergabe ist online auf www.statistik.bremen.de möglich oder telefonisch über das Bürgertelefon Bremen unter (0421) 361-0.

Bildquelle: Adobe Stock

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