Zensus 2022: Der Endpurt

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Die Erhebungen des Zensus 2022 neigen sich langsam dem Ende zu. In Bremen und Bremerhaven werden nun Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften kontaktiert, die bislang noch nicht gemeldet haben. Wer seiner Auskunftspflich weiterhin nicht nachkommt, dem droht ein Zwangsgeldverfahren.

Diesen Sommer waren hunderte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte in Bremen und Bremerhaven unterwegs und haben über 30.000 Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern geführt. Gleichzeitig wurden in Bremen etwa 155.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung kontaktiert. Derzeit verschickt das Statistische Landesamt Bremen die letzten Erinnerungsschreiben zum Zensus 2022. Adressiert sind sie an auskunftspflichtige Personen der Gebäude- und Wohnungszählung, der Haushaltebefragung sowie der Gemeinschaftsunterkünfte, die bisher nicht oder unvollständig gemeldet haben. Das Schreiben erhält eine letzte Erinnerung an die bestehende Auskunftspflicht, bevor ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet wird und Verwaltungsgebühren fällig werden. Die Meldung dauert in den meisten Fällen weniger als zehn Minuten; folgende Meldewege stehen weiterhin zur Verfügung:

  • Online auf www.zensus2022.de mittels der versendeten Zugangsdaten,
  • schriftlich über einen Papierfragebogen,
  • telefonisch unter (0421) 877-44444 oder
  • nach Terminvereinbarung unter www.statistik.bremen.de persönlich im Bürgerinnen- und BürgerBüro Zensus im Statistischen Landesamt Bremen.

Darüber hinaus finden aktuell im Rahmen der Personenerhebung Wiederholungsbefragungen statt. Diese betreffen jedoch nur noch 1.800 Personen und werden bis November abgeschlossen sein;  es handelt sich dabei um eine Qualitätssicherungsmaßnahme. Die Befragungen werden wie bisher schriftlich bei den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern angekündigt und können direkt an der Haustür durchgeführt werden. Sie sollten nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Die Erhebungsbeauftragten tragen einen entsprechenden Ausweis bei sich; im Zweifel kann die Zensushotline kontaktiert werden. Das Statistische Landesamt Bremen weist zudem darauf hin, dass es möglich ist, sowohl für die Haushaltsstichprobe als auch für die Gebäude- und Wohnungszählung auskunftspflichtig zu sein – es handelt sich dabei um unterschiedliche Erhebungen innerhalb des Zensus 2022. Die Kontaktaufnahme für beide Erhebungen erfolgt zuvor stets schriftlich. Bei Fragen oder Problemen beim Ausfüllen der Erhebungsunterlagen unterstützt das Bürgerinnen- und Bürgerbüro Zensus im Statistischen Landesamt Bremen nach vorheriger Terminabsprache. Nähere Informationen dazu unter www.statistik.bremen.de. Die Terminvereinbarung ist auch über das Bürgertelefon Bremen unter 0421 361 0 möglich. Für weitere Informationen kann die Zensus-Hotline unter (0421) 877-44444 kontaktiert werden.

Bildquelle: Adobe Stock

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