Zeigen von Reichskriegsfahnen und Reichsflaggen in Bremen wird untersagt

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Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hat durch einen Erlass das Zeigen von Reichskriegsflaggen und Reichsflaggen im Land Bremen untersagt. In einem offenen Brief des Aktionsbündnisses „Bremerhaven bleibt bunt“, war er zuletzt darauf hingewiesen worden, dass die Flagge, welche häufig mit Rechtsextremismus in Verbindung gebracht wird, vermehrt in Parzellen und auf Balkonen der Seestadt zu sehen ist.

Ab Montag, 21. September, steht das Zeigen einer Reichkriegsfahne oder Reichsflagge im Land Bremen unter Strafe. Das hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer am 18. September erlassen. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Reichsflagge in Bremerhaven vermehrt gesichtet

In den Fokus der Öffentlichkeit gerieten die Fahnen zuletzt Ende August, als Demonstranten ins Reichstagsgebäude einzudringen versuchten. Jüngst hatte das Aktionsbündnis „Bremerhaven bleibt bunt“ in einem offenen Brief darauf aufmerksam gemacht, dass die Flaggen in Bremerhaven vermehrt in Parzellen und auf Balkonen in unterschiedlichen Stadtteilen gesichtet wurden.

Deutschlandweit ist bislang nur die Verbreitung und Dastellung der schwarz, weiß, roten Kriegsflagge des Dritten Reiches mit Hakenkreuz verboten. Die Flagge des Kaiserreichs ist zwar in Deutschland grundsätzlich erlaubt, ebenso wie andere Symbole des Kaiserreichs, allerdings wurde sie bereits in der Weimarer Republik von rechtsextremen Parteien und Organisationen als Identifikationssymbol benutzt. Auch heute dient sie vielen rechten Gruppierungen als Symbol.

Unterstützung vom Bürgermeister

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer möchte diese Regelungslücke für Bremen jetzt durch einen Erlass schließen. Unterstützung erfährt er dabei vom Bremerhavener Oberbürgermeister Melf Grantz sowie von Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte. „Es war an der Zeit zu handeln. Die Flaggen können jetzt auf Grundlage des Erlasses von der Polizei in Bremen und Bremerhaven konfisziert und die Eigentümer und Eigentümerinnen mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro belegt werden“, erklärt Innensenator Mäurer. Eine klare Positionierung nimmt auch Bürgermeister Bovenschulte vor: „Ich begrüße den Erlass des Innensenators ausdrücklich. Die optische Inbesitznahme des öffentlichen Raumes mit Symbolen nationalsozialistischer Anschauungen dürfen wir nicht weiter hinnehmen.“

Reichskriegsflaggen im Sinne dieses Erlasses sind:

  • die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
  • die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.

Das Zeigen oder Verwenden dieser Flaggen in der Öffentlichkeit ist auf der Grundlage des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) ab dem 21. September im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von Polizeibeamten zu unterbinden und die Flaggen sind sicherzustellen.

Bild: Das Zeigen der Kriegsflaggen des Deutschen Reiches ist im Land Bremen ab dem 21. September untersagt. Bildquelle: Wikipedia / Bundesarchiv CC BY-SA 3.0 de

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