Zehn Jahre kommunale Sprachkurse in Bremen: Sozialressort fördert Angebot 2025 mit 445.000 Euro

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Seit Start der kommunalen Sprachprogramme vor zehn Jahren, haben rund 11.500 Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung vom Sprachkurs-Angebot in Bremen profitiert. Insgesamt hat die Stadt seit Einführung der Kurse rund fünf Millionen Euro ausgegeben. 2025 werden die Sprachkursangebote mit einer Summe von 445.000 Euro gefördert.

„Unser Sprachförderprogramm ist bereits seit zehn Jahren eine wichtige Ergänzung der Angebote des Bundes“, betont Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling.

Deshalb werden in der Stadtgemeinde Bremen auch im Jahr 2025 Sprachkurse für zugewanderte Menschen gefördert. Dafür stellt das Sozialressort 445.000 Euro zur Verfügung.

Die kommunalen Kurse stehen allen Menschen offen, die sich in Bremen aufhalten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, von ihrer Bleibeperspektive und von ihrer Herkunft.

„Wir wollen möglichst viele Menschen, die in Bremen leben, beim Erwerb der deutschen Sprache und damit auch bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. Das darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen“, so die Senatorin weiter.

Fokus auf „vulnerable Zielgruppen“ gelegt

Durch eine im November 2024 beschlossene Veränderung des Integrationskurssystems können laut Sozialressort voraussichtlich bestimmte Kursformate des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht oder nur bedingt weitergeführt werden.

Betroffen davon seien Menschen, die das B1-Niveau noch nicht erreicht haben sowie Frauen, Eltern und junge Menschen unter 27 Jahren. Deshalb soll auf diese Gruppen ein besonderes Augenmerk bei den kommunalen Sprachkursen gerichtet werden.

„Um auf die aktuellen Bedarfe der zugewanderten Menschen in Bremen einzugehen, werden dieses Jahr prioritär Kurse mit innovativen Ansätzen für besonders vulnerable Zielgruppen sowie Kurse mit Kinderbeaufsichtigung gefördert“, sagt Bremens Migrations- und Integrationsbeauftragte Nadezhda Milanova.

„Außerdem sollen nach Möglichkeit Kurse in den Stadtteilen angeboten werden, in denen es bislang kein oder nur ein geringes Sprachlernangebot gibt.“

Weiterführende Informationen gibt es unter welcometobremen.de.

Anträge für Träger bis 31. Januar möglich

Träger, die Kurse anbieten wollen, können sich auf der Homepage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration über die Modalitäten informieren: www.soziales.bremen.de.

Vollständige Anträge müssen bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.

 

Symbolbild: Fotolia /Coloures-pic

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