Z-Zeichen verboten und strafbar

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Das umstrittene „Z“-Symbol wird als Symbol der Unterstützung des politischen Kurses des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin gesehen: Seit Ausbruch des Krieges kennzeichnet der Buchstabe die militärische Ausrüstung der russischen Streitkräfte in der Ukraine. Durch die Verwendung dieses Zeichens in der Öffentlichkeit liegt daher der Verdacht der Straftat „Billigung eines Angriffskrieges“ vor.

Ulrich Mäurer, Senator für Inneres: „Das ‚Z‘ ist ein klares Unterstützungszeichen für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine.“ Die deutsche Rechtsordnung stelle das Billigen von Angriffskriegen unter Strafe und deshalb sei das öffentliche Zeigen oder Verwenden des „Z“-Symbols in diesem Zusammenhang verboten und werde konsequent geahndet, so Mäurer. Und weiter: „Ich habe heute die Polizeibehörden hinsichtlich der verbotenen Verwendung dieses Symbols sensibilisiert.“ Personen, die das nunmehr verfassungsfeindliche Symbol „Z“ in der Öffentlichkeit verwenden, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.

Bild: Innensenator Ulrich Mäurer hat die Polizeibehörden hinsichtlich der verbotenen Verwendung des Z-Symbols sensibilisiert.

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