Wo Glasflaschen und Gläser verboten sind und bleiben
Der Senat hat der Verlängerung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Gasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gegenden zugestimmt. Das betroffene Gebiet erstreckt sich vom Hauptbahnhof über die sogenannte Diskomeile und über den Hillmannplatz.
Im Jahr 2021 registrierte die Polizei in diesem Bereich 62 Delikte in Verbindung mit Glasflaschen und Gläsern, ein Jahr später waren es bereits 68. Und schon in den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es 27 entsprechende Delikte. Innensenator Ulrich Mäurer: „Die Zahlen untermauern die Notwendigkeit des Verbots von Glasflaschen in diesem Bereich. Unweit der Diskomeile wurde erst im vergangenen Jahr ein Mann lebensgefährlich im Gesicht und am Hals verletzt, als er mit einer abgebrochenen Gasflasche attackiert wurde. Das Verbot bleibt ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Sicherheit in der Bahnhofsvorstadt – einem anhaltenden Brennpunkt der Gewaltkriminalität.“
Bis zu 5.000 Euro Geldbuße
Die Regelung gilt für die Nächte von Freitag auf Sonnabend sowie von Sonnabend auf Sonntag jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr. Gleiches gilt für die Nacht vor einem gesetzlichen Feiertag. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen. Mitgeführte Glasflaschen und Trinkgläser können von der Polizei eingezogen werden. Das Gesetz trat am 14. April 2017 in Kraft. Die Geltungsdauer war zunächst bis zum 15. Januar 2019 befristet, wurde aber bereits zweimal verlängert. Mit der jüngsten Senatsentscheidung wird das Gesetz um weitere vier Jahre, bis zum 15. Januar 2028, verlängert.
Bild: Die Grenze des Verbotszone für Glasflaschen und –gläser. Bildquelle: Innenressort
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