Wildpinkeln kann hinter schwedische Gardinen führen …

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Einer Frau und einem Mann hat kürzlich öffentliches Urinieren an der Fassade des Bremer Hauptbahnhofs aufgrund offener Haftbefehle zu unfreiwilliger Vollpension verholfen.

Zunächst wurde eine 57-jährige Frau von Bundespolizisten angetroffen, die ohne ihr anstößiges Verhalten nicht aufgefallen wäre. Verurteilt wegen Erschleichens von Leistungen hätte die Dame 300 Euro berappen müssen, um jedoch mangels ausreichender Liquidität ersatzweise für 30 Tage in der Justizvollzugsanstalt Bremen einzuchecken.

Fassadenpinkler in Handschellen

Dieselben Bundespolizisten, mittlerweile mit erfahrenem Blick für Fassadenschänder unterwegs, mussten einen 30-jährigen Mann mit Handschellen überzeugen, dass Widerstand zwecklos ist: Auch ihm war der Weg zu einer öffentlichen Toilette zu weit. In anderer Angelegenheit wegen Diebstahls zur Zahlung von 570 Euro aufgefordert, verbringt er nun 57 Tage bei freier Kost und Logis. Merke: In Bremen pinkelt man nicht folgenlos an Fassaden. Und woanders besser auch nicht.

Symbolbild: Wer kein unbescholtenes Blatt mehr ist, sollte sich besser nicht öffentlich erleichtern! Bildquelle: M. Kayasit

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