Wie gut funktioniert 2G in der Praxis?

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Vor dem Hintergrund der ansteigenden Corona-Fallzahlen unterstützte die Polizei Bremen am Freitag und Samstagabend das Ordnungsamt bei den Kontrollen in den Gaststätten und auf dem Weihnachtsmarkt. Die Einsatzkräfte überprüften 34 Lokale und führten Aufklärungsgespräche mit mehr als 1000 Menschen.

Seit vergangener Woche gilt in Bremen in Restaurants, Bars und Clubs die 2G-Regel. Innensenator Ulrich Mäurer dazu: „Wir dürfen das bislang Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. In dieser Zeit zählt vor allem eins: Schützen Sie sich und schützen Sie auch andere. Zutritt zu Kneipen, Restaurants und Clubs ist nur für Geimpfte und Genesene möglich.“ Wer gegen die 2G-Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 2.500 Euro rechnen. Gleiches gilt für die verantwortlichen Betreiberinnen und Betreiber, die nach wie vor in der Pflicht sind, die Kontaktnachverfolgung zu kontrollieren. Wer auf dem Weihnachtsmarkt oder dem Schlachtezauber ohne Maske erwischt wird, muss eine Geldstrafe von 50 Euro zahlen.

Status muss bereits im Eingangsbereich geprüft werden

Die gemeinsamen Teams von Ordnungsdienst und Polizei kontrollierten auf dem Weihnachtsmarkt, dem Schlachtezauber sowie in den Gaststätten und Clubs die Einhaltung der Regeln. In den meisten Fällen konnten Schutz- und Hygienekonzepte vorgelegt werden, die auch Anwendung fanden. Gleiches galt für die Kontaktnachverfolgung mittels App oder Listen. Einige Gaststättenbetreiber überprüften allerdings den Impfstatus ihrer Gäste nicht schon im Eingangsbereich. Sie waren sich nicht bewusst, dass der 2G-Status samt Identifikationsnachweis erbracht werden muss, bevor überhaupt mit einer Tischzuweisung oder gar Bewirtung begonnen werden darf. Hier wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Die Einsatzkräfte trafen auf dem Weihnachtsmarkt auch immer wieder auf Gäste, die keinen Mund-Nasen-Schutz trugen, was viele Betroffene mit der geringen Anzahl der Hinweisschilder begründeten.

Drei Lokale dichtgemacht

Bei der nächtlichen Kontrolle von Clubs und Diskotheken wurde Freitag eine Bar in der Innenstadt geschlossen, da Verstöße gegen die 2G-Regelung für Gäste vorlagen und die eingesetzte Mitarbeiterin gegen die 3G-Regel verstieß. Samstagnacht wurde diese Bar erneut dichtgemacht, da sich hier abermals nicht geimpfte Personen aufhielten und kein Hygienekonzept vorlag. Auch der Betrieb einer Shishabar führte zu Anzeigen, hier gab es mangelnde Kontaktnachverfolgungen und ausgebliebene Nachweise der Identität. Für eine Diskothek in der Bahnhofsvorstadt lag weder eine Betriebsgenehmigung, noch ein Schutz- und Hygienekonzept vor, diese Lokalität wurde ebenfalls Samstagnacht geschlossen. Insgesamt fertigten die Einsatzkräfte 33 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und kontrollierten den Impfstatus von etwa 750 Personen. Dazu wurden noch einige Menschen verwarnt, die ihren Müll und ihre Körperflüssigkeiten auf der Straße entsorgten.

Bild: Der Schlachtezauber wurde am Wochenende ebenso gründlich kontrolliert wie der Weihnachtsmarkt und diverse Lokale