Widerspruchslösung abgelehnt – Organspende auch künftig nur mit aktiver Zustimmung

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Am Donnerstag, 16. Januar, hat der Bundestag über eine Neuregelung der Organspende entschieden. Abgestimmt wurde gegen die „doppelte Widerspruchslösung“ und somit für die „Entscheidungslösung“.  Auch künftig müssen sich also Menschen, die Organspender sein wollen, aktiv dafür entscheiden. Ärzte und Behörden sollen in Zukunft noch mehr über das Thema Organspende informieren, außerdem soll es ein Online-Register geben, in das sich Organspender eintragen können.

Eine radikale Umstellung in Sachen Organspende wird es nach wie vor nicht geben. Das entschied das Parlament in einer Abstimmung am 16. Januar 2020. Der Vorschlag einer Gruppe um Gesundheitsminister Spahn (CDU) hatte die „doppelte Widerspruchslösung“ vorgeschlagen, durch die Menschen ab dem 16. Lebensjahr automatisch zum Organspender würden, solange diese nicht aktiv widersprechen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Stattdessen entschied man sich für den Gesetzesentwurf einer Abgeordneten Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Dieser sieht vor, dass sich Organspender nach wie vor erst aktiv für die Organspende entscheiden müssen. Für diesen Gesetzesentwurf stimmten 432 Abgeordnete, 200 stimmten dagegen und 37 Abgeordnete enthielten sich.

Mehr Organspender durch mehr Aufklärung

Damit die Zahl der Organspender in Deutschland trotzdem weiter zunimmt, sollen Ärzte und Behörden künftig für noch mehr Aufklärung sorgen. Hausärzte sollen Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspende informieren und Behörden sollen, beispielsweise bei der Beantragung oder Verlängerung eines Personalausweises, Informationsmaterial mitgeben. Grundwissen zum Thema soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor der Führerscheinprüfung werden.

Online-Register zur Organspende

Zusätzlich zum bisherigen Organspende-Ausweis, den sich jeder kostenlos im Internet ausdrucken, ausfüllen und im Portemonnaie mitführen kann, soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden. Wer sich also zur Organspende entscheidet, kann sich in das Register eintragen. Sollte man seine Entscheidung ändern, kann man sich auch wieder aus dem Register austragen.

Wer Organspender werden möchte, bislang aber keinen Ausweis besitzt, kann ihn sich HIER kostenlos von Zuhause ausdrucken oder kostenlos als Scheckkarte bestellen.

Foto: Wer Organspender sein möchte, muss sich nach wie vor aktiv dafür entscheiden. Um die Entscheidung zu dokumentieren, soll es künftig neben dem kostenlosen Organspendeausweis auch ein Online-Register geben. Bildquelle: BzGA.

 

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