Wenn die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wird – Das müssen Ticketbesitzer wissen

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Viele Großveranstaltungen in Bremen fallen aufgrund des grassierenden Coronavirus aus. Wer sich bereits ein Ticket besorgt hat, kann unter Umständen sein Geld zurück erhalten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Tickets zusammengetragen.

Bekommt man das Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Ja, es besteht ein Recht auf Rückerstattung, wenn der Veranstalter das Event absagt. Für genaue Details zur Abwicklung sollte man sich am besten mit dem Veranstalter in Verbindung setzen.

 

Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich die Karte freiwillig zurückgebe, auch wenn die Veranstaltung stattfindet?
Nein, in diesem Fall haben Kunden kein offizielles Recht auf eine Erstattung. Nachfragen kann man beim Veranstalter vorsorglich aber natürlich trotzdem.

Wie  lange gilt der Anspruch auf Rückzahlung?
Der Anspruch gilt drei Jahre. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, können die Ansprüche also bis zum 31.12.2023 geltend gemacht werden.

Darf mir der Veranstalter statt Geld auch Gutscheine anbieten?
Nein, Gutscheine oder Verweise auf Alternativtermine müssen Kunden nicht akzeptieren. Es besteht das Recht, auf die Rückzahlung zu bestehen, falls die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wurde.

Bekommen Dauerkartenbesitzer für Fußballspiele ihr Geld zurück, falls diese als Geisterspiele ausgetragen werden?
Nach Ansicht des Bremer Verbraucherschutzes haben auch Besitzer einer Fußball-Dauerkarte ein Anrecht auf eine Preiserstattung für einzelne Spiele.

Bekomme ich mein Bahnticket erstattet?
Ja. Reisende, deren konkreter Reiseanlass aufgrund des Virus wegfällt, können sich ihr Ticket kostenfrei erstatten lassen. Gleiches gilt für Reisetickets in besonders betroffene Gebiete, wie beispielsweise Italien. Betroffene Kunden sollten sich am besten möglichst schnell um die Erstattung kümmern und sich an die Verkaufsstellen oder den Kundeservice der Deutschen Bahn wenden.

 
Bild: Wer bereits ein Ticket für eine Veranstaltung hat, die aufgrund des grassierenden Virus Covid-19 abgesagt wird, kann sich den Ticketpreis erstatten lassen. Bildquelle: Fotolia.

 

 

 

 

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