Weniger Insolvenzen im ersten Halbjahr

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Im ersten Halbjahr 2022 wurde über 795 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen entschieden. Das sind 235 Anträge weniger (-22,8 Prozent) als im ersten Halbjahr 2021. Ob der Trend angesichts der explodierenden Energiepreise anhält, darf allerdings bezweifelt werden.

Insbesondere die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen (568) ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (754) zurückgegangen (-186 bzw. 24,7 Prozent). Der starke Rückgang steht dabei im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren. So ist davon auszugehen, dass überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag im Jahr 2020 zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung in 2021 zu profitieren. Die Fallzahl im ersten Halbjahr 2022 bewegen sich auf dem Niveau des langjährigen Mittelwertes der Halbjahreszahlen von 2018 bis 2022. Die Zahl der bei den bremischen Insolvenzgerichten beantragten Unternehmensinsolvenzen ist um 28,4 Prozent auf 78 Verfahren im ersten Halbjahr 2022 zurückgegangen. Insgesamt waren mindestens 544 Arbeitsplätze durch die Unternehmensinsolvenzen gefährdet.

Tücken der Statistik

Die Insolvenzstatistik erfasst die an den Amtsgerichten behandelten Insolvenzverfahren, unabhängig vom Sitz des Schuldners. Im ersten Halbjahr 2022 hatten von den 78 beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren 16 Schuldner ihren Sitz außerhalb des Landes Bremen. Die an den bremischen Gerichten bearbeiteten Zahlen entsprechen daher nicht dem unmittelbar örtlichen Insolvenzgeschehen. Gleichermaßen ist zu beachten, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags bei Gericht liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor, bei Unternehmensinsolvenzen auch früher. Außerdem bildet die Insolvenzstatistik nicht alle Geschäftsaufgaben ab, da sie auch vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen können. Im zeitlichen Vergleich der Unternehmensinsolvenzen müssen auch die Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen berücksichtigt werden. Und die weitere Entwicklung in Zeiten von Krieg, Energiekrise und Inflation bleibt ohnehin abzuwarten.

Bildquelle: Adobe Stock