Weitere Geflügelpest-Fälle – Beobachtungsgebiete werden in Bremen-Nord und Bremerhaven eingerichtet

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Nachdem es Ende Februar bereits einen Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Diepholz gegeben hat, wurden nun auch zwei Ausbrüche im Landkreis Wesermarsch und im Landkreis Cuxhaven bekannt. Das Beobachtungsgebiet für Geflügel wurde daher in Bremen ausgeweitet sowie ein weiteres in Bremerhaven eingerichtet. Im Norden Bremens und in Bremerhaven wurden jeweils auch Sperrgebiete eingerichtet.

Bekannt geworden waren die beiden neuen Ausbrüche in Berne und Schiffdorf am 10. sowie 13. März. Aus diesem Grund werden Beobachtungsgebiete für Geflügel im Norden Bremens und in Teilen Bremerhavens eingerichtet.

Gebiet in Bremen

Das Beobachtungsgebiet im Norden Bremens umfasst die Stadt- und Ortsteile Bremen-Nord mit Farge, Blumenthal, Vegesack, Schönebeck, Grohn, St. Magnus, Lesum, Burglesum, Werderland, Industriehäfen sowie Seehausen. Der Sperrbezirk liegt in Bremen-Nord. Die genaue Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist aus der angefügten Karte ersichtlich (Zum Vergrößern anklicken).

 

Gebiet in Bremerhaven

Das Beobachtungsgebiet in Bremerhaven umfasst das gesamte Stadtgebiet einschließlich der stadtbremischen Häfen in Bremerhaven. Der Sperrbezirk liegt im Südöstlichen Teil Bremerhavens. Die genaue Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist aus der angefügten Karte ersichtlich (zum Vergrößern anklicken).

Besondere Maßnahmen für Geflügelhaltung

Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss Folgendes beachten:

  • Dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen (LMTvet) muss unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel, ihre Nutzungsart, ihr Standort sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel gemeldet werden. Auch jede Änderung bezüglich dieser Angaben muss gemeldet werden.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Betriebsfremden Personen dürfen die Ställe oder sonstigen Orte, wo die Tiere gehalten werden, nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten. Diese Schutz- oder Einwegkleidung muss nach dem Verlassen des Stalls sofort abgelegt werden. Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch sofort unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder         Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.

Stallpflicht für das gesamte Bundesland

Für das gesamte Land Bremen gilt die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Aufgrund des nach wie vor sehr aktiven Influenzageschehens in der Wildvogelpopulation und der Einschleppungen in Haustierbestände sei noch nicht absehbar, wann in Norddeutschland die Aufstallung aufgehoben werden kann. Es solle außerdem davon abgesehen werden, kranke Wildvögel aufzunehmen. Außerdem sollten Geflügelställe und Volieren nicht mit Straßenschuhen betreten werden, weil hierüber das Virus sehr schnell in die Hausvogelbestände eingetragen werden kann.

Meldungen ans LMTvet

Wer Geflügel in Bremen und Bremerhaven hält – auch, wenn es sich nur um Hobbyhaltung handelt – kann sich beim LMTvet melden und dort (falls noch nicht geschehen) Art und Anzahl der gehaltenen Tiere und der Haltungsform (Stall, Freiland) angeben. Das LMTvest ist erreichbar unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 oder per E-Mail office@Lmtvet.bremen.de

Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auch HIER.

Symbolbild: Nach einem Fall im Landkreis Diepholz hat es nun auch zwei Ausbrüche der Geflügelpest im Landkreis Wesermarsch und dem Landkreis Cuxhaven gegeben. Bildquelle (Beitragsbild): Fotolia Bildquelle (Grafiken): Senatspressestelle.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert