Wegen hoher Inzidenz in Bremerhaven – Diese Maßnahmen gelten ab heute

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Weil die 7-Tage-Inzidenz in Bremerhaven zuletzt stark angestiegen ist (214 am 1. März), hat sich der Magistrat gemeinsam mit dem Kristenstab auf strengere Maßnahmen verständigt. Eine nächtliche Ausgangssperre oder ähnliches soll es aber nicht geben.

Wegen der hohen Inzidenz soll unter anderem die Tragepflicht einer medizinischen Maske für den Bereich der Innenstadt (innerhalb des Areals zwischen Lloydstraße, Columbusstraße und Deichstraße) ausgeweitet werden. Auch im Auto soll eine medizinische Maske getragen werden, insofern sich im Fahrzeug Personen zweier Hausstände befinden. Des weiteren wird die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen von 100 auf 50 Personen reduziert, das gilt auch für Gottesdienste und Trauerfeiern. Diese Maßnahmen treten am 2. März in Kraft und gelten nur für Bremerhaven. Zunächst sollen die Maßnahmen bis einschließlich 12. März gelten.

Vorerst keine Lockerungen

Bis sich das Infektionsgeschehen in Bremerhaven wieder stabilisiert habe, wolle man vorerst von Lockerungen des Bremer Senats Abstand nehmen, so der Magistrat. Auch eine vom Senat angedachte Öffnung des Einzelhandels mit Terminvergabe sei aus Sicht des Magistrats derzeit in Bremerhaven nicht möglich. Über eine erneute Schließung der Friseure habe man zwar nachgedacht, allerdings sei man zu dem Schluss gekommen, dass dies keine sinnvolle Maßnahme sei, denn dann würden die Menschen ohnehin nach Bremen oder Niedersachsen fahren, wo die Friseure geöffnet sind. Über eine Ausgangssperre habe man ebenfalls diskutiert, man sei aber zu dem Schluss gekommen, dass dies vorerst nicht notwendig sei.

Jahrgänge ab Klasse 5 im Distanzunterricht

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens hatte sich Stadtrat Michael Frost als zuständiger Schuldezernent bereits letzte Woche mit dem Krisenstab darüber verständigt, dass der für diese Woche geplante Start in den Wechselunterricht ab der Jahrgangsstufe 5 bis auf Weiteres zunächst ausgesetzt wird und stattdessen der Distanzunterricht fortgesetzt wird. Frost betont, dass für den Unterricht Präsenzpflicht besteht, so dass die Schülerinnen und Schüler auf jeden Fall am Unterricht, egal ob Präsenz in Halbgruppen oder Distanzunterricht, teilnehmen müssen.

Symbolbild: Aufgrund steigender Inzidenzwerte in Bremerhaven haben sich Magistrat und Krisenstab auf strengere Maßnahmen verständigt.

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