Wegen Corona-Verstößen in der Bremer City – Bremen schränkt den Außerhausverkauf von Alkohol ein

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Ab Freitag, 19. Juni, soll der Außerhausverkauf von Alkohol an Wochenenden nach 22 Uhr in bestimmten Bereichen verboten werden, das gab Innensenator Ulrich Mäurer auf einer Pressekonferenz bekannt. Gaststätten und Restaurants dürfen auch nach 22 Uhr wie gehabt Alkohol ausschenken.

Grund für die Einschränkung seien Verstöße am vergangenen Wochenende, wo sich teilweise bis zu 500 Personen in der Innenstadt aufhielten, feierten, tranken und sich nur wenige Menschen an die vorgegebenen Abstandsregelungen hielten.

Kein Außerhausverkauf nach 22 Uhr am Wochenende

In bestimmten Bereichen der Innenstadt soll der Außerhausverkauf von Alkohol nach 22 Uhr verboten werden. Dies gilt jedoch ausschließlich freitags und samstags sowie in der Nacht vor Feiertagen. Ausgenommen sind Gastronomiebetriebe. Sie dürfen weiterhin Alkohol ausschenken.

Die Gebiete sind betroffen

Betroffen ist der Bereich zwischen Humboldtstraße und Weser im Bremer Viertel, die Schlachte und eine Zone rund um die Disko-Meile. Auch Supermärkte dürfen dann dort keinen Alkohol mehr verkaufen. Diese Verordnung gilt ausschließlich für die Stadt Bremen und nicht für Bremerhaven.

Bußgelder und Testkäufe

Wer sich nicht an das Verbot halte, habe mit Bußgeldern zwischen 300 und 2.000 Euro zu rechnen, so der Innensenator. Auch werde es Testkäufe geben, um zu überprüfen, ob die entsprechenden Läden sich an das Verbot halten. Generell könne man aber nicht überprüfen, ob Personen, die Alkohol auf den Straßen mitführen, diesen von Zuhause mitgebracht oder außerhalb der Verbotszonen gekauft hätten, räumt der Innensenator ein.

Bild: Ab dem 19. Juni gilt in einigen Bereichen der Bremer City ein Verbot nach 22 Uhr für den Außerhausverkauf von Alkohol. Bildquelle: Fotolia.

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