Was wird nun mit dem Freimarkt? – CDU stellt Dringlichkeitsantrag an den Senat

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Angesichts der Corona-Pandemie sind alle Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln garantiert eingehalten werden können. Bis jetzt ist noch immer nicht klar, ob der Freimarkt stattfinden wird oder nicht und wenn doch, unter welchen Umständen. Die CDU hat deshalb den Senat in einem Dringlichkeitsantrag dazu aufgerufen, bis Mitte August ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Bremer Freimarkt, ja oder nein? Und falls ja: zu welchen Bedingungen? Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der CDU soll am Dienstag, 7. Juli, in der Bremischen Bürgerschaft diskutiert werden.

CDU fordert Konzept bis Mitte August

In dem Antrag fordert die CDU bis Mitte August ein mit allen Akteuren abgestimmtes Konzept, welches die Voraussetzungen für die Durchführbarkeit schafft. Als einige Eckpunkte nennt die CDU in ihrem Antrag beispielsweise getrennte Ein- und Ausgänge, feste Zeitslots für den Besuch, Echtzeitansagen der Teilnehmerzahlen, Planung des ÖPNV sowie eine Verlängerung des Veranstaltungszeitraums. Sollte der Freimarkt aber nicht stattfinden können, fordert die CDU den Senat auf, ein entsprechendes Hilfsprogramm vorzulegen, welches den Fortbestand der Schausteller in Bremen sichert und ihnen eine Umsatzperspektive für 2021 bietet.

Bild: Ob und wie der Bremer Freimarkt in diesem Jahr stattfinden kann ist noch immer nicht geklärt. 

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