Warnstreik in Kitas

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Nach der zweiten Verhandlungsrunde und zwei Tagen intensiver Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist noch kein Ergebnis in Sicht. Deshalb ruft die Gewerkschaft die Betroffenen in Bremen am 29. März erneut zu ganztägigen Warnstreiks auf: Um 10:30 Uhr findet die Auftakt-Kundgebung auf dem Bremer Marktplatz statt, um 10:45 Uhr startet die Demonstration und um 12:05 Uhr gibt es eine abschließende Kundgebung wieder auf dem Marktplatz.

Die Vorschläge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für eine verbindliche Festlegung von Vor- und Nachbereitungszeiten sowie für Entlastungstage, um Belastungen auszugleichen, lehnte die VKA ab. Allenfalls, so war in den Verhandlungen zu vernehmen, könne man darüber nachdenken, bei den Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz Maßnahmen zur Entlastung einzubeziehen. Zum Beispiel eine Massage in der Mittagspause – ein offenbar ernst gemeinter Vorschlag. „Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst ist ein großes Problem“, sagt Fachbereichsleiter Martin Peter. Und dass die Arbeitsbedingungen zu einem hohen Krankenstand, insbesondere zu Langzeiterkrankungen führen, und Beschäftigte oft über Berufswechsel nachdenken oder bereits gewechselt sind, nehmen auch die Arbeitgeber tagtäglich wahr. Daher fordert ver.di in diesen Tarifverhandlungen Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Maßnahmen gegen Fachkräftemangel sowie finanzielle Anerkennung der Arbeit. Konkret bedeutet das:

Beispiel Erzieher*in

Die Erzieher*innen mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sind in der Regel in die Entgeltgruppe S8a eingruppiert. Das bedeutet, dass sie bei Einstellung ein Gehalt von 2.879,77 Euro brutto erhalten und in der Stufe 5 nach zehn Jahren Berufserfahrung 3.701,02 Euro brutto. ver.di fordert eine reguläre Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b, denn damit erhöht sich das Einstiegsgehalt um 62,89 Euro oder um 2,2 Prozent auf 2.942,66 Euro. Nach zehn Jahren Berufserfahrung hätten die Erzieher*innen dann ein Gehalt von 4.105,91 Euro. Das ist ein Plus von 404,89 Euro oder 10,9 Prozent.

Beispiel Sozialarbeiter*in

Eine Sozialarbeiterin mit Hochschulabschluss, die bisher in die Entgeltgruppe S 11b eingruppiert wird, hat ein Einstiegsgehalt von 3.246,36 Euro brutto im Monat. ver.di fordert eine Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus, die dazu führen würde, dass eine Bezahlung analog der Entgeltgruppe 10 der allgemeinen TVöD-Tabelle erfolgt. Das Einstiegsgehalt für Sozialarbeiter*innen würde sich damit um 184,15 Euro auf 3430,51 Euro erhöhen.

Beispiel Behindertenhilfe

Eine Handwerkerin mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, ist in der Entgeltgruppe 4 eingruppiert. ver.di fordert eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7, da an sie auch ohne pädagogische Zusatzausbildung besondere Anforderungen gestellt werden. Die Folge: das Einstiegsgehalt dieser Handwerkerin würde von 2.682,35 Euro brutto um 4,6 Prozent auf 2.805,05 Euro steigen. Nach fünf Berufsjahren hätte sie monatlich 3.207,39 statt wie bisher 3.050,62 Euro.

 

 

 

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