Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

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Am 26. September sind in der Stadt Bremen 380.659 Menschen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wahlberechtigt, davon 182.189 Männer und 198.470 Frauen. Insgesamt 18.123 Menschen sind zum ersten Mal zu einer Bundestagswahl wahlberechtigt. Am Donnerstag erhalten alle ihre Wahlbenachrichtigung.

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 19. bis einschließlich 26. August 2021 zugestellt. Wer bis übernächsten Donnerstag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich ab Freitag, 27. August 2021, mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Und wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss in der Woche vom 6. bis zum 10. September Einspruch einlegen. Später eingehende Einsprüche können nur noch in besonderen Fällen berücksichtigt werden.

Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte

Mit der Wahlbenachrichtigung wird auch ein Corona-Merkblatt versendet, das Hinweise zum Ablauf am Wahlsonntag beinhaltet. So wurden die Wahllokale unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes ausgewählt: Es gibt zur diesjährigen Wahl zahlreiche neue Standorte oder das Wahllokal befindet sich am gewohnten Standort in einem anderen Gebäudeteil. Die Wählerinnen und Wähler sollten dazu unbedingt die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung prüfen. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, gibt es natürlich die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigt man einen Wahlschein, der postalisch, per Online-Formular oder per E-Mail gestellt werden kann. Alle Informationen zur Antragsstellung können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Die persönliche Antragstellung der Briefwahl ist in der Stadt Bremen heuer nur nach terminlicher Vereinbarung möglich. Termine können beim Bürgertelefon unter (0421) 361-89288 vereinbart werden. Da nur ein eingeschränktes Angebot besteht, empfiehlt das Wahlamt Bremen, auf die schriftlichen Antragsmöglichkeiten auszuweichen. Last but not least ist der Gang ins Wahllokal für blinde und sehbehinderte Menschen eine besondere Herausforderung, meist ist die Unterstützung durch eine Vertrauensperson notwendig. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V. bietet aber eine Stimmzettelschablone an, mit deren Hilfe eigenständig gewählt werden kann.

Symbolbild: Insgesamt 380.659 Bremer und Bremerinnen sind berechtigt, bei der diesjährigen Bundestagswahl ein Kreuz zu setzen Bildquelle: Fotolia

 

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