Waffen- und Messerverbot am Hauptbahnhof und im ÖPNV wird ausgeweitet

Der Senat hat gestern beschlossen, das Verbot von Waffen und Messern in Bremen deutlich auszuweiten. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Sicherheit am Hauptbahnhof und im öffentlichen Personennahverkehr spürbar zu verbessern.

Das Waffen- und Messerverbot in der Bahnhofsvorstadt gilt weiterhin von 22 bis 6 Uhr. Neu einbezogen werden das Bahnhofsgebäude selbst, der Willy-Brandt-Platz sowie die Bereiche Richtweg und Contrescarpe. Im Bahnhofsgebäude gilt das Verbot künftig ganztägig. Erstmals gilt das Waffen- und Messerverbot auch landesweit im öffentlichen Personennahverkehr – und zwar rund um die Uhr in allen Bussen, Bahnen, Straßenbahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen. Taxen sind von der Regelung nicht erfasst. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro; verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden.

Ausnahmen

Ausgenommen sind unter anderem Messer in einem verschlossenen Behältnis oder einer Verpackung, sodass sie nicht unmittelbar greifbar sind. Berufsgruppen wie Polizei, Handwerker oder Rettungskräfte sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ebenfalls vom Messerverbot ausgenommen. Innensenatorin Dr. Eva Högl ist überzeugt: „Mit dem erweiterten Waffen- und Messerverbot am Hauptbahnhof ermöglichen wir Polizei und Ordnungsamt wirksame Kontrollen und stärken damit deutlich die Sicherheit von Reisenden und Gewerbetreibenden.“ Die neue Regelung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft.

Bild: Erweiterte Verbotszone Bahnhofsvorstadt. Bildquelle: Innenressort

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